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Erbrecht und Europarecht

 
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Jurist1805
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Anmeldungsdatum: 21.09.2007
Beiträge: 1
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 21.09.07, 20:47    Titel: Erbrecht und Europarecht Antworten mit Zitat

Hi, ich beschäftige mich gerade mit der Schnittstelle deutsches Erbrecht und Europarecht, insofern bin ich mir nicht so sicher wo der Beitrag am besten aufgehoben ist. Dabei geht es um die Frage, ob die Auslegung deutscher zivilrechtlicher Normen in besonderen Fällen -abseits von Richtlinien- eine europarechtskonformen Auslegung bedarf. Ich habe dazu mal einen Fall gebildet:

Im Ausgangsfall geht es um Pflichtteilsansprüche aufgrund Vermögens das in Österreich belegen ist. Das deutsche Erbstatut ist anwendbar, da der Erblasser in Deutschland lebte und Deutscher war. Es kommt also zur Anwendung das deutsche Pflichtteilsrecht (von mir aus in einem deutschen Pflichtteilsprozess)

Dieses Pflichtteilsrecht kennt eine besondere Privilegierung für land- und forstwirtschaftliche Güter (§2049, 2312). Es stellt sich nun die Frage, ob diese Privilegierung so auszulegen ist, dass sie auch für österreichische Bauernhöfe gilt.

Sinn und Zweck der Regelung war es ursprünglich, Bauernbetriebe in einer Hand zu halten, da dies dem öffentlichen (deutschen ?) Interesse an einer gesunden Landwirtschaft diente. Das BVerfG hat aus diesem Grund auch einen Verstoß gegen Art. 3 GG durch die Besserstellung von landwirtschaftlichen Betrieben im Pflichtteilsrecht verneint.

Nun steht aber m.E. die Kapitalverkehrsfreiheit im Raum, auch wenn alle Beteiligten (Erblasser, Erbe, Pflichtteilsberechtigter) Deutsche sind. Bei der Erbschaftssteuer gibt es ja bekanntlich schon erste Entscheidungen in diese Richtung.

Letztlich wäre ein Deutscher benachteiligt, weil er einen österreichischen Bauernhof besässe und Deutscher wäre. Wäre er Österreicher würden die österreichischen erbrechlichen Vorteile greifen.

Ich würde mich über Ideen freuen, auch über andere Normen, bei denen es auf eine ähnliche Auslegungsproblematik hinauslaufen könnte, etwa weil sie ähnlich öffentliche Interessen schützen sollen, wie diese "agrarpolitischen" Normen.
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