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Verfasst am: 21.09.07, 19:29 Titel: Darf ein Anwalt das?
Hallo,
ich habe leider folgendes Problem:
Ich war auf der Suche nach einem Anwalt für Mietrecht. Durch eine Bekannte habe ich dann auch einen gefunden.
Ich habe dann per Mail mit diesem Kontakt aufgenommen.
Zwischenzeitlich habe ich der erwähnten Bekannten nur von meiner Kontaktaufnahme erzählt. Mehr geht sie ja auch nichts an, obwohl sie wissen wollte worum es geht.
Nun komme ich zu dem eigentlichen Problem:
Diese Bekannte ist eine sehr umgängliche Frau und schließt schnell Bekanntschaften.
Und da sie ja schon diesen Anwalt für ein Rechtsproblem in Anspruch nahm, kennt sie ihn auch etwas näher. Jetzt wollte sie scheinbar von ihm selbst wissen, was ich von ihm wollte und hat im gegenüber wohl meinen Namen genannt, mit dem ich ja meine Mail unterzeichnete.
Bei einem späteren Treffen mit dieser Bekannten habe ich nämlich, aufgrund von einigen Anspielungen bzgl. meines Problems, gemerkt das der Anwalt ihr etwas von dem Inhalt meiner Anfrage erzählt haben muss. Ich habe außer ihr niemandem von dieser Kontaktaufnahme erzählt.
Jetzt würde ich gerne wissen, ob die anwaltliche Schweigepflicht auch schon bei bloßen Anfragen greift?
Ich habe aufgrund dieses Vorfalls Abstand davon genommen, diesen Anwalt mit der Wahrung meiner Interessen zu beauftragen.
Ich wäre wirklich dankbar dafür, wenn man mir hier weiterhelfen könnte.
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