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Mein Wohnhaus steht unter Denkmalschutz. Auf der Rückseite des Hauses wurden im Rahmen der Sanierung Balkone mit Gitterstabbrüstung neu angebracht.
Als Sichtschutz habe ich bis zur Höhe der Brüstung eine Bastmatte, die farblich auf die Fassade abgestimmt ist, angebracht.
Da es Streit mit dem Haus-Verwalter gibt, behauptet dieser nun, der Sichtschutz sei wegen des Denkmalschutzes nicht zulässig.
Kann mir die Denkmalschutzbehörde den Sichtschutz verweigern?
Gibt es Rechtsprechung hierzu?
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