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Wird der RA die Fortsetzung des Mandates ablehnen?

 
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prima
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.09.07, 13:27    Titel: Wird der RA die Fortsetzung des Mandates ablehnen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe ein Mandat für ein Beweisverfahren und PKH an einen RA erteilt, der mich schon davor außergerichtlich vertreten hat. Beides wurde vom Gericht wegen fehlender Rechtsschutzbedürfnis abgelehnt. Nun bekam ich eine Rechnung vom RA, der die 1,3 Verfahrensgebühr für Beweisverfahren und Auslagen beinhaltet. Da eine Klage folgen sollte, habe ich gedacht, dass noch ein Verfahrensgebühr auf mich zukommt und habe die Vertretung durch diesen RA aus finanziellen Gründen abgelehnt.

Nun stellte sich einige Zeit heraus, dass schon von mir bezahlter Verfahrensgebühr voll auf den Verfahrensgebühr in der Klage angerechnet wird, und meine Entscheidung, ohne RA die Klage einzureichen, nicht gut überlegt und voreilig war.

Kann ich unter diesen Umständen, denselben RA bitten, seine Tätigkeit für mich wieder aufnehmen? Oder wird er das ablehnen? Und der bezahlter Verfahrensgebühr nicht noch mal für die Klage in der gleicher Sache bezahlt werden muss?

Ich freue mich auf jede Antwort, da im Netz habe ich keine Antwort auf meine Frage gefunden.

prima
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 23.09.07, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nach der Sachverhaltsschilderung sollte das ein Fall von § 15 Abs. 5 RVG sein.
aber: Satz 2 beachten!
_________________
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prima
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.09.07, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Kobayashi Maru,

es hat mir sehr geholfen!

Es ist also möglich, dass der RA seine Tätigkeit für mich fortsetzt.
Ist er also verpflichtet, es weiter zu machen, oder ist die Fortsetzung freiwillig und er kann das ablehnen?
(Das Vertrauensverhältnis wurde nach meiner Meinung nicht gestört und es ist nur 1 Monat seitdem vergangen).

Veilen Dank, prima Smilie Smilie
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 23.09.07, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Für den Anwalt ist es ein neues Mandat, nur eben mit der Einschränkung, daß er Gebühren anrechnen muß. Verpflichtet, das Mandat anzunehmen, ist der Anwalt nicht - so wie er das sonst auch nicht tun muß.
_________________
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prima
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.09.07, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Kobayashi Maru,

noch mal danke, ich werde mein RA anschreiben und bitten, für mich wieder tätig zu werden. Vielleicht habe ich Glück, dass er die Sache wieder annimmt, da es eigentlich ein Versehen von mir war aus Angst von weiteren Verfahrungsgebühren. Ich wüsste nämlich nicht, dass es voll angerechnet wird.
Natürlich kommt dann bei mündlicher Verhandlung ein weiterer Termingebühr dazu.

prima Sehr glücklich Sehr glücklich
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