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Verfasst am: 23.09.07, 21:25 Titel: Verabschiedung durch den "Europäischen Rat" ?
Hallo,
ich habe in einer Fachzeitung eine Aussage gefunden, die ich anhand meiner arbeitsrechtlichen Literatur und diverser Recherche im Internet bisher nicht bestätigen konnte.
Hier zunächst die Aussage:
"Das letzte Wort über die inhaltliche Ausgestaltung hat aber dennoch der Europäische Rat. Die dort vertretenen Regierungen der Mitgliedstaaten müssen, wie bei anderen Regelungen im Kernbereich des Arbeitsrechts und der Altersvorsorge, die Richtlinie einstimmig verabschieden"
Kann dies jemand so bestätigen? Anhand des Mitentscheidungsverfahrens des Art. 251 EGV kann ich dies so nicht nachvollziehen, da hier nur die verabschiedung durch den "Ministerrat" erforderlich scheint.
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