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Steuern für erlassene Verbindlichkeiten?

 
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Wolverin1
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 10:39    Titel: Steuern für erlassene Verbindlichkeiten? Antworten mit Zitat

Hallo an das Forum,
ich habe Verbindlichkeiten aus Warenleiferungen in Höhe von 200Tsd € bei einem Gläubiger. Nun soll es einen Vergleich geben. Er wird sich mit 50Tsd zufrieden geben.
Meine Frage nun: müssen die restlichen 150Tsd von mir versteuert werden?
Danke für Antworten.

MfG
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HGS
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 15:17    Titel: Re: Steuern für erlassene Verbindlichkeiten? Antworten mit Zitat

Hallo, Wolverin1,

hier finden Sie alles:

http://www.lexisnexis.de/downloads/BMF-Schreiben-vom-27.-M%E4rz-2003-IV-A-6-S2140-8_03.pdf

mfG
HGS
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T.D.
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 16:52    Titel: Re: Steuern für erlassene Verbindlichkeiten? Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Problem spricht das BMF-Schreiben allerdings nicht an. Die USt die du als Vorsteuer ja schon geltend gemacht hast musst Du natürlich zurückzahlen macht rund 20.700,- EUR. Mal über einen Stundungsantrag reden.

Gruß T.D.
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