Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 25.09.07, 11:33 Titel: Schankerlaubnispflicht für Vereine
Hallo!
Mal angenommen, ein Verein (e.V.) in NRW betreibt in seinem Vereinsräumen eine Theke, bei der im Rahmen der Mitgliedertreffen Getränke (auch alkoholischer Art) ausgeschenkt werden und die von den Mitgliedern bezahlt werden müssen.
A) Ist hierfür eine Schankerlaubnis notwenig? Oder greifen hier Sonderregelungen da es ansich keine öffentliche Gastronomie darstellt da i.d.R. nur Vereinsmitglieder anwesend sind?
B) Wie ist das, wenn der Verein in den besagten Räumlichkeiten z.B. eine Silvesterfeier veranstaltet bei der neben den Mitgliedern auch Freude des Vereines anwesend sind? Auch hier wieder der Ausschank von Getränken aller Art gegen Bezahlung?
C) Wenn bei B) eine Schankerlaubnis notwendig wäre, muss dann auch beim bereitstellen eines Buffets eine Erlaubnis für eine Speisegastronomie vorliegen?
Vielen Dank für konstruktive Antworten! _________________ Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, handelt es sich um meine persönliche Meinung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.