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Hinweis auf genaue Anlieferungsbedingungen?

 
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Janina66
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.09.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 15:01    Titel: Hinweis auf genaue Anlieferungsbedingungen? Antworten mit Zitat

Muss (beim Online-Handel) der Verkäufer ausdrücklich darauf hinweisen, dass per Spedition geliefertes Sperrgut bzw. große, schwere Geräte nur bis hinter die Haustür geliefert werden? Kann man bei fehlendem Hinweis im Falle eines Rücktritts verlangen, dass die Geräte an der Wohnungstür abgeholt werden?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 25.09.07, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Muss (beim Online-Handel) der Verkäufer ausdrücklich darauf hinweisen, dass per Spedition geliefertes Sperrgut bzw. große, schwere Geräte nur bis hinter die Haustür geliefert werden?
Muss nicht, kann aber.

Zitat:
Kann man bei fehlendem Hinweis im Falle eines Rücktritts verlangen, dass die Geräte an der Wohnungstür abgeholt werden?
Unabhängig von der Hinlieferung gilt: Soweit ein gesetzlicher Rücktritt vorliegt, ist der Austauschort, der Ort, an dem sich die Sache befindet. Ist die Sache in einer Wohnung, so muss sie auch dort vom Verkäufer abgeholt werden.

Grüße
KurzDa
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Janina66
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.09.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

KurzDa hat folgendes geschrieben::
Unabhängig von der Hinlieferung gilt: Soweit ein gesetzlicher Rücktritt vorliegt, ist der Austauschort, der Ort, an dem sich die Sache befindet. Ist die Sache in einer Wohnung, so muss sie auch dort vom Verkäufer abgeholt werden.
Das ist Musik in meinen Ohren... Weißt Du zufällig einen Paragraphen, auf den man im Zweifelsfall verweisen könnte?

Liebe Grüße und danke
Janina
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Lara II
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 327

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

KurzDa hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Muss (beim Online-Handel) der Verkäufer ausdrücklich darauf hinweisen, dass per Spedition geliefertes Sperrgut bzw. große, schwere Geräte nur bis hinter die Haustür geliefert werden?
Muss nicht, kann aber.

Hierzu würde ich auch gerne eine Frage einwerfen:

Wenn ein Händler keine entsprechenden Angaben macht, bis wohin geliefert wird - welche Form der Lieferung kann der Kunde dann erwarten? Kann er dann von einer Lieferung ins Haus ausgehen? Oder kann er lediglich eine Lieferung frei Bordsteinkante erwarten bzw. muss eine solche hinnehmen?
_________________
Gruß
Lara

Ich bitte um Verständnis, daß ich mich nur an Diskussionen hier im Forum beteilige und daher keine an mich versandten Privaten Nachrichten beantworte.
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

@ Janina:

Der Rücktritt ist in § 346 BGB geregelt. Die entsprechende Auslegung bzgl. des Austauschortes ergibt sich aus den Urteilen: BGH 87,109 und BGH WM 74,1079.

@ Lara II:

Übernimmt der Verkäufer die Anlieferung der Ware und ist nichts weiter vereinbart, ist eine Bringschuld anzunehmen. Leistungsort wäre also die Wohnung des Käufers (dazu Palandt § 269 rn. 12)
Zitat:
Kann er dann von einer Lieferung ins Haus ausgehen?
Ja, also bis zur Haustüre.

Grüße
KurzDa
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Janina66
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.09.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

@ KurzDa: Erstmal vielen Dank für die Infos...

KurzDa hat folgendes geschrieben::
Übernimmt der Verkäufer die Anlieferung der Ware und ist nichts weiter vereinbart, ist eine Bringschuld anzunehmen. Leistungsort wäre also die Wohnung des Käufers (dazu Palandt § 269 rn. 12)
Zitat:
Kann er dann von einer Lieferung ins Haus ausgehen?
Ja, also bis zur Haustüre.
Haustür und Wohnungstür wären für mich aber entscheidende Unterschiede gewesen. Die Wohnung liegt im 3. OG eines Mehrfamilienhauses ohne Lift. Und es geht um einen Kühlschrank... Wäre ich mir über die Lieferbedingung "hinter die erste abschließbare Tür" (= Haustür) im Klaren gewesen, hätte ich von einer Bestellung abgesehen.
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Haustür und Wohnungstür wären für mich aber entscheidende Unterschiede gewesen.
Oh, da habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt Verlegen , gemeint ist schon die Wohnungstüre.

Grüße
KurzDa
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