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GEZ - Mehrpersonenhaushalt

 
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bakerman23
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 18:28    Titel: GEZ - Mehrpersonenhaushalt Antworten mit Zitat

Also ich weiß nicht ob es dieses Thema schon gab habe auf die Schnelle nichts gefunden wenn ja bitte einen Link mit in die Antwort einfügen. Ich werde die Frage trotzdem stellen.

Person A wohnt mit seinen Eltern B und C zusammen. Persone A bezieht eigenes Einkommen und Person B auch.

1. Wer muss jetzt an die GEZ Böse Ostersmiley alles bezahlen?

2. Reicht das nicht wenn einer bezahlt?

Danke im vorraus für eure Antworten ich werde morgen nicht dazu kommen eine Antwort zuschreiben
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Das hängt davon ab wer nun konkret die Geräte zum Empfang bereit hält und ob diese in gemeinschaftlich genutzen Wohnraum stehen...

Beweislast trägt die GEZ... Winken
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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bakerman23
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kam doch noch dazu die Mail abzufragen.

Also der eine Fernseher steht im Wohnzimmer von A und B hat in seinem Zimmer seinen eigenen
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

bakerman23 hat folgendes geschrieben::
Also der eine Fernseher steht im Wohnzimmer von A und B hat in seinem Zimmer seinen eigenen
Sofern keine Befreiungsgründe vorliegen, müssen A und B zahlen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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bakerman23
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 04:49    Titel: Antworten mit Zitat

Gut das wollte ich nur wissen

Danke damit wurde mir die Frage beantwortet
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