Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
jonas82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 401
|
Verfasst am: 25.09.07, 18:28 Titel: Was kostet ein Antwortschreiben eines RAs auf eine Abmahnung |
|
|
Hallo,
weiß jemand was ein Antwortschreiben auf eine Abmahnung i.d.R. kostet?
Richtet sich das nach dem Streitwert oder wie lang der Anwalt zum Antworten gebraucht hat? |
|
Nach oben |
|
 |
nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
|
Verfasst am: 25.09.07, 19:23 Titel: Re: Was kostet ein Antwortschreiben eines RAs auf eine Abmah |
|
|
jonas82 hat folgendes geschrieben:: | weiß jemand was ein Antwortschreiben auf eine Abmahnung i.d.R. kostet? |
Kommt drauf an.
jonas82 hat folgendes geschrieben:: | Richtet sich das nach dem Streitwert |
Normalerweise ja.
jonas82 hat folgendes geschrieben:: | oder wie lang der Anwalt zum Antworten gebraucht hat? |
Normalerweise nicht, es sei denn, es wurde eine entsprechende Honorarvereinbarung (Stundensatz) für außergerichtliche Tätigkeiten zwischen Rechtsanwalt und Mandant geschlossen. |
|
Nach oben |
|
 |
jonas82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 401
|
Verfasst am: 25.09.07, 19:48 Titel: |
|
|
Okay dann mal als Beispiel 1.500 Euro Streitwert.
Was kostet da ein Antwortschreiben vom Anwalt? Und gilt dieser Betrag dann immer für jedes weitere Antwortschreiben in dem fiktiven Fall? |
|
Nach oben |
|
 |
Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
|
Verfasst am: 25.09.07, 19:54 Titel: |
|
|
Kann man immer noch nicht genau sagen. Kommt drauf an, welchen Gebührensatz der Anwalt zugrunde legt (0,5 bis 2,5 (Geschäftsgebühr)). Wenn der Anwalt beauftragt wurde, gegen die Abmahnung vorzugehen, dann rechnet er nicht jedes Schreiben ab, sondern er berechnet seine Gebühren einmal für die gesamte Tätigkeit - eben je nachdem, wie der Auftrag lautet. _________________ Karma statt Punkte! |
|
Nach oben |
|
 |
Milo FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 1572 Wohnort: Neu-Ulm
|
Verfasst am: 25.09.07, 21:09 Titel: |
|
|
Wenn die Abmahnung durch einen Anwalt erstellt wurde, ist die mitgeschickte Kostennote eine gute Orientierung für die Kosten des eigenen Anwaltes. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein |
|
Nach oben |
|
 |
jonas82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 401
|
Verfasst am: 25.09.07, 21:29 Titel: |
|
|
Sorry, meinte mit den 1.500 nicht den Streitwert sondern die RA-Gebühren der anderen Seite.
Aber ich glaube kaum, dass man dann genausoviel an den eigenen Anwalt zahlen soll wie die Abmahnung gekostet hätte... |
|
Nach oben |
|
 |
nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
|
Verfasst am: 25.09.07, 21:40 Titel: |
|
|
jonas82 hat folgendes geschrieben:: | Sorry, meinte mit den 1.500 nicht den Streitwert sondern die RA-Gebühren der anderen Seite.
Aber ich glaube kaum, dass man dann genausoviel an den eigenen Anwalt zahlen soll wie die Abmahnung gekostet hätte... |
Wenn der von der Gegenseite veranschlagte Streitwert korrekt ist, selbstverständlich.
Hier noch zwei möglicherweise interessante Links:
www.anwaltskostenrechner.de
www.prozesskostenrechner.de |
|
Nach oben |
|
 |
FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
|
Verfasst am: 25.09.07, 22:19 Titel: |
|
|
jonas82 hat folgendes geschrieben:: | Sorry, meinte mit den 1.500 nicht den Streitwert sondern die RA-Gebühren der anderen Seite.
Aber ich glaube kaum, dass man dann genausoviel an den eigenen Anwalt zahlen soll wie die Abmahnung gekostet hätte... |
Wieso denn nicht? Die rechtlichen und tatsächlichen Fragen, die der eigene Anwalt zu prüfen hat, sind die gleichen. |
|
Nach oben |
|
 |
jonas82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 401
|
Verfasst am: 25.09.07, 22:40 Titel: |
|
|
Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Anwalt für so ein Antwortschreiben genauso viel verlangt wie die Abmahnung gekostet hätte... wozu rennt man dann denn überhaupt zum Anwalt? |
|
Nach oben |
|
 |
Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 26.09.07, 00:40 Titel: |
|
|
jonas82 hat folgendes geschrieben:: | Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Anwalt für so ein Antwortschreiben genauso viel verlangt wie die Abmahnung gekostet hätte... | Ich finde das auch eigenartig, schließlich braucht sich der eigene Anwalt ja gar nicht mehr so intensiv mit der Geschichte auseinandersetzen (das hat ja der andere Anwalt schon getan) und anisch nur noch schreiben, daß die Abmahnung Unsinn ist. Und das kann ja wohl nicht so schwierig und so teuer sein!
jonas82 hat folgendes geschrieben:: | wozu rennt man dann denn überhaupt zum Anwalt? | Das wüßte ich auch gern!
Und um Nachfragen vorzubeugen: nein, das ist keine Ironie!
Das ist mal wieder purer Sarkasmus. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
Nach oben |
|
 |
WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
|
Verfasst am: 26.09.07, 14:53 Titel: |
|
|
jonas82 hat folgendes geschrieben:: |
Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Anwalt für so ein Antwortschreiben genauso viel verlangt wie die Abmahnung gekostet hätte... |
Ich mir schon.
jonas82 hat folgendes geschrieben:: |
wozu rennt man dann denn überhaupt zum Anwalt? |
Um wieder ruhig schlafen zu können, weil man weiss, dass man eine Unterlassungserklärung entweder zu Recht oder zu Unrecht abgegeben hat.
PS: Beziehen sich die weiteren Schreiben auf den gleichen Gegenstand, war's das mit den aussergerichtlichen RA-Gebühren. _________________ Null Komma
***
nix |
|
Nach oben |
|
 |
jonas82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 401
|
Verfasst am: 26.09.07, 15:07 Titel: |
|
|
WayneInteressierts hat folgendes geschrieben:: | Um wieder ruhig schlafen zu können, weil man weiss, dass man eine Unterlassungserklärung entweder zu Recht oder zu Unrecht abgegeben hat. |
Und dafür zahlt man dann die Kostenoten von 2 Anwälten? Lol. |
|
Nach oben |
|
 |
WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
|
Verfasst am: 26.09.07, 15:10 Titel: |
|
|
Ja, macht Sinn - oder? _________________ Null Komma
***
nix |
|
Nach oben |
|
 |
Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 26.09.07, 16:44 Titel: |
|
|
jonas82 hat folgendes geschrieben:: | Und dafür zahlt man dann die Kostenoten von 2 Anwälten? | Man kann auch von Anfang an einen RA beschäftigen (also schon bei der Planung und Umsetzung des Gewerbes / der Homepage o.ä.), das sollte dann die Kosten für einen weiteren Anwalt ersparen helfen.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
Nach oben |
|
 |
FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
|
Verfasst am: 28.09.07, 01:58 Titel: |
|
|
Biber hat folgendes geschrieben:: | Man kann auch von Anfang an einen RA beschäftigen (also schon bei der Planung und Umsetzung des Gewerbes / der Homepage o.ä.), das sollte dann die Kosten für einen weiteren Anwalt ersparen helfen.  |
Nicht wenn der RA bei der StA Magdeburg gelernt hat:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,507693,00.html |
|
Nach oben |
|
 |
|