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Was kostet ein Antwortschreiben eines RAs auf eine Abmahnung

 
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 18:28    Titel: Was kostet ein Antwortschreiben eines RAs auf eine Abmahnung Antworten mit Zitat

Hallo,

weiß jemand was ein Antwortschreiben auf eine Abmahnung i.d.R. kostet?

Richtet sich das nach dem Streitwert oder wie lang der Anwalt zum Antworten gebraucht hat?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 19:23    Titel: Re: Was kostet ein Antwortschreiben eines RAs auf eine Abmah Antworten mit Zitat

jonas82 hat folgendes geschrieben::
weiß jemand was ein Antwortschreiben auf eine Abmahnung i.d.R. kostet?

Kommt drauf an.

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Richtet sich das nach dem Streitwert

Normalerweise ja.

jonas82 hat folgendes geschrieben::
oder wie lang der Anwalt zum Antworten gebraucht hat?

Normalerweise nicht, es sei denn, es wurde eine entsprechende Honorarvereinbarung (Stundensatz) für außergerichtliche Tätigkeiten zwischen Rechtsanwalt und Mandant geschlossen.
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Okay dann mal als Beispiel 1.500 Euro Streitwert.

Was kostet da ein Antwortschreiben vom Anwalt? Und gilt dieser Betrag dann immer für jedes weitere Antwortschreiben in dem fiktiven Fall?
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man immer noch nicht genau sagen. Kommt drauf an, welchen Gebührensatz der Anwalt zugrunde legt (0,5 bis 2,5 (Geschäftsgebühr)). Wenn der Anwalt beauftragt wurde, gegen die Abmahnung vorzugehen, dann rechnet er nicht jedes Schreiben ab, sondern er berechnet seine Gebühren einmal für die gesamte Tätigkeit - eben je nachdem, wie der Auftrag lautet.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Abmahnung durch einen Anwalt erstellt wurde, ist die mitgeschickte Kostennote eine gute Orientierung für die Kosten des eigenen Anwaltes.
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, meinte mit den 1.500 nicht den Streitwert sondern die RA-Gebühren der anderen Seite.

Aber ich glaube kaum, dass man dann genausoviel an den eigenen Anwalt zahlen soll wie die Abmahnung gekostet hätte...
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Sorry, meinte mit den 1.500 nicht den Streitwert sondern die RA-Gebühren der anderen Seite.
Aber ich glaube kaum, dass man dann genausoviel an den eigenen Anwalt zahlen soll wie die Abmahnung gekostet hätte...

Wenn der von der Gegenseite veranschlagte Streitwert korrekt ist, selbstverständlich.

Hier noch zwei möglicherweise interessante Links:
www.anwaltskostenrechner.de
www.prozesskostenrechner.de
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Sorry, meinte mit den 1.500 nicht den Streitwert sondern die RA-Gebühren der anderen Seite.

Aber ich glaube kaum, dass man dann genausoviel an den eigenen Anwalt zahlen soll wie die Abmahnung gekostet hätte...


Wieso denn nicht? Die rechtlichen und tatsächlichen Fragen, die der eigene Anwalt zu prüfen hat, sind die gleichen.
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jonas82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Anwalt für so ein Antwortschreiben genauso viel verlangt wie die Abmahnung gekostet hätte... wozu rennt man dann denn überhaupt zum Anwalt?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 26.09.07, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Anwalt für so ein Antwortschreiben genauso viel verlangt wie die Abmahnung gekostet hätte...
Ich finde das auch eigenartig, schließlich braucht sich der eigene Anwalt ja gar nicht mehr so intensiv mit der Geschichte auseinandersetzen (das hat ja der andere Anwalt schon getan) und anisch nur noch schreiben, daß die Abmahnung Unsinn ist. Und das kann ja wohl nicht so schwierig und so teuer sein! Sehr böse

jonas82 hat folgendes geschrieben::
wozu rennt man dann denn überhaupt zum Anwalt?
Das wüßte ich auch gern! Geschockt

Und um Nachfragen vorzubeugen: nein, das ist keine Ironie! Mit den Augen rollen


Das ist mal wieder purer Sarkasmus.
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

jonas82 hat folgendes geschrieben::

Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Anwalt für so ein Antwortschreiben genauso viel verlangt wie die Abmahnung gekostet hätte...


Ich mir schon. Winken

jonas82 hat folgendes geschrieben::

wozu rennt man dann denn überhaupt zum Anwalt?


Um wieder ruhig schlafen zu können, weil man weiss, dass man eine Unterlassungserklärung entweder zu Recht oder zu Unrecht abgegeben hat.

PS: Beziehen sich die weiteren Schreiben auf den gleichen Gegenstand, war's das mit den aussergerichtlichen RA-Gebühren.
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Um wieder ruhig schlafen zu können, weil man weiss, dass man eine Unterlassungserklärung entweder zu Recht oder zu Unrecht abgegeben hat.


Und dafür zahlt man dann die Kostenoten von 2 Anwälten? Lol.
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, macht Sinn - oder?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Und dafür zahlt man dann die Kostenoten von 2 Anwälten?
Man kann auch von Anfang an einen RA beschäftigen (also schon bei der Planung und Umsetzung des Gewerbes / der Homepage o.ä.), das sollte dann die Kosten für einen weiteren Anwalt ersparen helfen. Winken
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 01:58    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Man kann auch von Anfang an einen RA beschäftigen (also schon bei der Planung und Umsetzung des Gewerbes / der Homepage o.ä.), das sollte dann die Kosten für einen weiteren Anwalt ersparen helfen. Winken


Nicht wenn der RA bei der StA Magdeburg gelernt hat:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,507693,00.html
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