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recht.de :: Thema anzeigen - ...nur der Besitz ist strafbar
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...nur der Besitz ist strafbar

 
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Precision
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 12:11    Titel: ...nur der Besitz ist strafbar Antworten mit Zitat

Hi Forum,

Immerwieder gerne äußern einige Drogenkonsumenten Sätze, die da klingen:

"...das Rauchen ist erlaubt, nur der Besitz ist strafbar..."


Da frage ich mich jedesmal, inwieweit diese Parole juristisch betrachtet richtig ist.
Ist es nicht so, dass im BGB klar zwischen Eigentümer und Besitzer differenziert wird?
Nach den Formulierungen des BGB ist man bereits Besitzer, wenn man irgendeinen Gegenstand nur in die Hand nimmt, bzw. wenn man Verfügungsgewalt ausüben kann.

Folglich wäre die obige Parole der blanke Unsinn. Was meint ihr dazu?


mfg Precision
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 13:14    Titel: Re: ...nur der Besitz ist strafbar Antworten mit Zitat

Precision hat folgendes geschrieben::
"...das Rauchen ist erlaubt, nur der Besitz ist strafbar..."Folglich wäre die obige Parole der blanke Unsinn. Was meint ihr dazu?

Denkbar wäre vielleicht, dass Metzing mir den Joint hinhält, damit ich ihn - den Joint, nicht Metzing! - rauche. Dann würde ich rauchen, ohne zu besitzen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit mir bekannt, gilt auch der in der Runde kreisende Joint als nicht besessen, wenn man nur kurz zieht und ihn dann weitergibt.
Hab ich zumindest hier gelernt.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, weil wenn man die tatsächliche Herrschaftsgewalt über einen Joint in einer fröhlichen Runde ausüben will, dann sind die anderen irgendwie nicht mehr so fröhlich Mr. Green
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 21:21    Titel: Re: ...nur der Besitz ist strafbar Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
...
Denkbar wäre vielleicht, dass Metzing mir den Joint hinhält, damit ich ihn - den Joint, nicht Metzing! - rauche. Dann würde ich rauchen, ohne zu besitzen.

Geschockt - Juristen würden vielleicht einen Joint rauchen? - Das glaub ich nicht - nie und nimmer. Lachen
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 30.09.07, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Recht haste. Kein gestandener Jurist begnügt sich mit nur einem Joint! Mit den Augen rollen
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Speichel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.03.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.03.08, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Soweit mir bekannt, gilt auch der in der Runde kreisende Joint als nicht besessen, wenn man nur kurz zieht und ihn dann weitergibt.
Hab ich zumindest hier gelernt.

Soweit ich gelesen habe, machst Du Dich aber strafbar, wenn Du den Joint an eine andere Person als dem, dem er gehört.
Wenn Du es einem Dritten weitergibst, zählst das glaub ich unter Drogenhandel
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Mount'N'Update
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.03.08, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Um das Niveau des Ganzen wieder etwas anzuheben *ächz*:

Wie ist im Strafrecht der Begriff "Besitz" eigentlich definiert? Richtet sich das Strafrecht nach den Vorschriften des BGB oder kennt das StGB (oder BTMG) eine eigene Definition?
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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D.R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Soweit mir bekannt, gilt auch der in der Runde kreisende Joint als nicht besessen, wenn man nur kurz zieht und ihn dann weitergibt.
Hab ich zumindest hier gelernt.



ist nicht auch die Weitergabe strafbar Frage




der der nur konsumieren will - ohne zu besitzen, darf auch nicht weitergeben ! Es ist schwer straffrei zu kiffen ! und ich erzähle nicht wie es geht Lachen
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.07.08, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::



ist nicht auch die Weitergabe strafbar Frage

Ja, ist es.
Aber dann ändern wir Gammas Beispiel einfach um:
A raucht einen Joint. (seinen Joint). B nimmt ihn A aus dem Mund um dran zu ziehen. C nimmt ihn B aus dem Mund um dran zu ziehen, D nimmt in C usw.
Am Ende kommt das Ding wieder bei A an.

Strafbarkeit von B, C, D usw?
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D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

ist nicht auch das verschaffen strafbar Frage



Es ist schwer straffrei zu kiffen ! und ich erzähle nicht wie es geht
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::




Es ist schwer straffrei zu kiffen ! und ich erzähle nicht wie es geht

Nach Holand fahren! Allerdings sollte man dann dort keinen Tabak rauchen Winken
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