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maffi noch neu hier
Anmeldungsdatum: 24.09.2007 Beiträge: 1 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 24.09.07, 16:34 Titel: vermeindlicher diebstahl von bierkasten |
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Hallo, mir ist am Wochenende was ganz blödes passiert: Ich habe mit nem Kumpel am Vormittag einen Kasten gekauft und wollte diesen am Abend in einem anderen Geschäft wieder abgeben. Also bin ich mit dem Kasten, wo etwa ein Viertel der Flaschen drin war in den Laden gegangen und hab den Pfandautomaten gesucht. In einem Gang vor dem Automaten hab ich dann noch aus meinem Rucksack ein paar Flaschen in den Kasten gepackt und hab den Kasten so abgegeben. Nun kam plötzlich ein Ladendetektiv und meinte ich habe einen leeren Kasten aus dem Regal genommen und meine Flaschen hinein gepackt. Der hat mich dann angezeigt und ich musste mit auf ein Polizeirevier kommen, was direkt daneben war...
Die Polizei hat mich dann nach Zeugen gefragt die meine "Version" bestätigen könnten und ich habe ihnen einige genannt. Meine Frage nun : was könnte da jetzt rechtlich auf mich zukommen, zumal es Zeugen gibt und Kameras direkt vor dem Ladeneingang. Meinen Bierkasten hat der Laden auch noch eingezogen... |
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MPapst FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.07.2007 Beiträge: 88 Wohnort: Magdeburg
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Verfasst am: 24.09.07, 20:07 Titel: |
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Wenn es Zeugen gibt die diese Aussage bestätigen das der Kasten mit ins geschäft genommen worden ist und die Kameras dies auch noch bestätigen können, dann wird da nichts nachkommen.
Edit: Wenn aber alles gegen Sie sprechen sollte, dann werden Sie wohl um eine Anzeige wegen Ladendiebstahls nicht drum her rum kommen. _________________ Gruß aus Magdeburg
Der Papst
Hm... einen Grünen Punkt hab ich schon, fehlt jetzt nur noch der 2 und 3 Punkt.
Also bewerten bitte nicht vergessen.
Der Papst wird es euch danken. |
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Gast
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Verfasst am: 24.09.07, 23:11 Titel: |
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| Volker13 hat folgendes geschrieben:: | | Ladendiebstahl? Ist jetzt der ganze Laden gestohlen worden? |
Ladendieb und Ladendiebstahl ist eine durchaus gängige Bezeichung für dieses Delikt. Wo genau ist das Problem? |
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Linus Cornell FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.01.2005 Beiträge: 493 Wohnort: im hohen Norden
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Verfasst am: 25.09.07, 06:16 Titel: |
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| Volker13 hat folgendes geschrieben:: | | Ladendiebstahl? Ist jetzt der ganze Laden gestohlen worden? |
Moin,
um mal die Lieblingsquelle in diesem Forum zu zitieren:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ladendiebstahl
Schönen Tag noch
LC _________________ You might very well think that; but I couldn't possibly comment - Francis Urquhart |
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cL!cK FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.10.2005 Beiträge: 803
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Verfasst am: 25.09.07, 16:11 Titel: |
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Huch...Diebstahl von "Pfandkästen"? - Da war doch was.
Mal unabhänging von dem hier Geschehenen, kann man bei der Wegnahme von "Pfandkästen" nicht generell einen Diebstahl bejahen. Vielmehr ist zu hinterfragen, ob es sich um Einheitskästen unbestimmt vieler Hersteller oder um individualisierte Kästen eines einzelnen Herstellers bzw eines Herstellerverbandes handelt. Zwar wäre bei beiden Arten der obj. TB des Diebstahls erfüllt, allerdings geht bei letzterer unter Umständen die Zueignungsabsicht flöten, sodass ein ein Diebstahl ausscheidet.  _________________ We don't make mistakes - we just have happy accidents. (Bob Ross) |
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DanielB FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 1056
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Verfasst am: 26.09.07, 02:42 Titel: |
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| Zitat: | | Mal unabhänging von dem hier Geschehenen, kann man bei der Wegnahme von "Pfandkästen" nicht generell einen Diebstahl bejahen. Vielmehr ist zu hinterfragen, ob es sich um Einheitskästen unbestimmt vieler Hersteller oder um individualisierte Kästen eines einzelnen Herstellers bzw eines Herstellerverbandes handelt. Zwar wäre bei beiden Arten der obj. TB des Diebstahls erfüllt, allerdings geht bei letzterer unter Umständen die Zueignungsabsicht flöten, sodass ein ein Diebstahl ausscheidet. |
Würde man aber nicht in letzterem Fall per Täuschung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil erzielen und somit einen (Computer-?)Betrug begehen? |
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MPapst FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.07.2007 Beiträge: 88 Wohnort: Magdeburg
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Verfasst am: 26.09.07, 09:12 Titel: |
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| DanielB hat folgendes geschrieben:: | | Würde man aber nicht in letzterem Fall per Täuschung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil erzielen und somit einen (Computer-?)Betrug begehen? |
So kann man das auch sehen, ich würde ja sagen. Denn wenn eine Person sich einen Leergutkasten stiehlt und den dann einlöst mit dem Vorsatz das Pfandgeld zu Kassieren, dann ist es denke ich mal Betrug. _________________ Gruß aus Magdeburg
Der Papst
Hm... einen Grünen Punkt hab ich schon, fehlt jetzt nur noch der 2 und 3 Punkt.
Also bewerten bitte nicht vergessen.
Der Papst wird es euch danken. |
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ThoT FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 848
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Verfasst am: 27.09.07, 19:11 Titel: |
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Könnte auch Pfandkehr nach § 289 StGB sein.
Diese Diskussion dürfte hier aber überflüssig sein, da erstmal bewiesen werden muss, dass der Kasten entwendet wurde.
Das dürfte spätestens angesichts der vielen Zeugen schwierig werden. |
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