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Verfasst am: 28.09.07, 12:52 Titel: notarielle beurkundung in der jva
hallo,
ich weiss nicht, ob ich hier richtig bin, evtl. bitte an anderes forum verweisen!
in einer et-gem. ist ein nachtrag zur teilungserklärung notariell zu beurkunden.
der verursacher bzw. auftraggeber befindet sich derzeit in u-haft.
der notar würde zur beurkundung in die jva fahren.
wie ist vorzugehen, an wen muss man sich wegen einem termin wenden, bzw. wer muss dies beantragen?
Kurzer Antrag des Notars an StA/Gericht sollte reichen,dann sollte auch ein termin ausserhalb der üblichen Besuchszeiten und ein separater Raum durch die JVA zur Verfügung gestellt werden können...
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