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notarielle beurkundung in der jva

 
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riedm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 115

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 12:52    Titel: notarielle beurkundung in der jva Antworten mit Zitat

hallo,

ich weiss nicht, ob ich hier richtig bin, evtl. bitte an anderes forum verweisen!

in einer et-gem. ist ein nachtrag zur teilungserklärung notariell zu beurkunden.
der verursacher bzw. auftraggeber befindet sich derzeit in u-haft.
der notar würde zur beurkundung in die jva fahren.
wie ist vorzugehen, an wen muss man sich wegen einem termin wenden, bzw. wer muss dies beantragen?

Danke erstmal.
gruss riedm
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.07, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Kurzer Antrag des Notars an StA/Gericht sollte reichen,dann sollte auch ein termin ausserhalb der üblichen Besuchszeiten und ein separater Raum durch die JVA zur Verfügung gestellt werden können...
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riedm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 115

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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