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gibt es eine Frist, in der eine Nötigung / der Versuch einer Nötigung angezeigt werden muss? Wenn ja, wie lang ist diese? Im Internet bin ich leider nicht fündig geworden.
Fristen für Anzeigen gibt es in dem Sinne keine.
Allerdings gibt es für Nötigung eine Verfolgungsverjährung von, wenn ich das richtig sehe, drei Jahren.
Ahrg!
Ich hasse diesen Paragraphen! Da verzettel ich mich jedes Mal, deshalb hab ich es ja schon so vorsichtig formuliert. Dabei kann es doch nicht so schwer sein, das sinnerfassend zu lesen. Blödes PISA...
(Als stupider Mediziner werd ich mir mal ne Tabelle schreiben mit jeder Straftat, Strafrahmen und Verjährung und die dann auswendiglernen.) _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 27.09.07, 17:01 Titel:
Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Ahrg!
Ich hasse diesen Paragraphen! Da verzettel ich mich jedes Mal, deshalb hab ich es ja schon so vorsichtig formuliert. Dabei kann es doch nicht so schwer sein, das sinnerfassend zu lesen. Blödes PISA...
(Als stupider Mediziner werd ich mir mal ne Tabelle schreiben mit jeder Straftat, Strafrahmen und Verjährung und die dann auswendiglernen.)
Hehe... da fällt mir ein Medizinerwitz ein: Ein Physiker, ein Germanist und ein Mediziner werden in einen Raum gesperrt, jeder bekommt ein Telefonbuch und den Auftrag, es auswändig zu lernen. Der Physiker blättert ein wenig und sagt: "Da sehe ich keinen Sinn, man kann ja nachsehen, ist ja alles schön geordnet." Der Germanist sagt: "Goethe, Schiller - gerne. Aber das? Nein. Sinnlos." Der Mediziner fragt nur: "Bis wann?"
Genau in diese Richtung dachte ich... _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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