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Nötigung - Anzeigefrist?

 
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basast
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.09.2007
Beiträge: 4
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 11:25    Titel: Nötigung - Anzeigefrist? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

gibt es eine Frist, in der eine Nötigung / der Versuch einer Nötigung angezeigt werden muss? Wenn ja, wie lang ist diese? Im Internet bin ich leider nicht fündig geworden.

Vielen Dank im Voraus!
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Fristen für Anzeigen gibt es in dem Sinne keine.
Allerdings gibt es für Nötigung eine Verfolgungsverjährung von, wenn ich das richtig sehe, drei Jahren.

http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!


Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 27.09.07, 12:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.07, 12:13    Titel: Re: Nötigung - Anzeigefrist? Antworten mit Zitat

basast hat folgendes geschrieben::
Im Internet bin ich leider nicht fündig geworden.


Sind wir hier nicht im Internet Geschockt
Das verwirrt mich... Lachen
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.07, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Allerdings gibt es für Nötigung eine Verfolgungsverjährung von, wenn ich das richtig sehe, drei Jahren.
Beziehe mich auf den zutreffenden Link und erhöhe um 2 auf 5 Jahre.... Winken
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ahrg! Geschockt
Ich hasse diesen Paragraphen! Da verzettel ich mich jedes Mal, deshalb hab ich es ja schon so vorsichtig formuliert. Dabei kann es doch nicht so schwer sein, das sinnerfassend zu lesen. Blödes PISA... Böse

(Als stupider Mediziner werd ich mir mal ne Tabelle schreiben mit jeder Straftat, Strafrahmen und Verjährung und die dann auswendiglernen.)
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katmai
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Ahrg! Geschockt
Ich hasse diesen Paragraphen! Da verzettel ich mich jedes Mal, deshalb hab ich es ja schon so vorsichtig formuliert. Dabei kann es doch nicht so schwer sein, das sinnerfassend zu lesen. Blödes PISA... Böse

(Als stupider Mediziner werd ich mir mal ne Tabelle schreiben mit jeder Straftat, Strafrahmen und Verjährung und die dann auswendiglernen.)


Hehe... da fällt mir ein Medizinerwitz ein: Ein Physiker, ein Germanist und ein Mediziner werden in einen Raum gesperrt, jeder bekommt ein Telefonbuch und den Auftrag, es auswändig zu lernen. Der Physiker blättert ein wenig und sagt: "Da sehe ich keinen Sinn, man kann ja nachsehen, ist ja alles schön geordnet." Der Germanist sagt: "Goethe, Schiller - gerne. Aber das? Nein. Sinnlos." Der Mediziner fragt nur: "Bis wann?" Smilie

Sorry, musste jetzt sein...

Gruß,

katmai.
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Gammaflyer
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Genau in diese Richtung dachte ich...
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