Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fahrzeugwechsel
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fahrzeugwechsel

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Leasingrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Celines_Mama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 16:12    Titel: Fahrzeugwechsel Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Sachverhalt hat sich zugetragen:

Im März 2007 schliesst Person A ein PKW-Leasing Vertrag ab.
Es handelt sich hierbei um einen Schaltwagen.

Im Juni 2007 erkrankt Person A an einer seltenen Erkrankung des rechten (!) Handgelenks und kann möglichweise gar nicht mehr diesen Wagen fahren.

Person A denkt über zwei Möglichkeiten nach:

A) vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages
B) Fahrzeugwechsel auf Automatikwagen

Welche der beiden Möglichkeiten (ärztliches Gutachten vorausgesetzt) wären
gegebenenfalls realisierbar?
_________________
Liebe Grüsse
Celines_Mama
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 07:14    Titel: Re: Fahrzeugwechsel Antworten mit Zitat

Celines_Mama hat folgendes geschrieben::

A) vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages
B) Fahrzeugwechsel auf Automatikwagen

Welche der beiden Möglichkeiten (ärztliches Gutachten vorausgesetzt) wären
gegebenenfalls realisierbar?


Normalerweise sind Leasingverträge unkündbar, von besonderen Vertragsgestaltungen mal abgesehen. Aber die meisten Leasinggesellschaften lassen sich darauf ein, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Letztendlich sind beide Varianten möglich, wobei sich die LG jeweils damit einverstanden erklären muß.

Die erste Variante dürfte aber die teuerste sein, da der Leasingvertrag vorzeitig beendet wird und noch kaum eine Tilgung geleistet wurde. Die LG berechnet eine Ablöseforderung und rechnet den Verkaufspreis des Fahrzeuges dagegen. Letzterer dürfte nach der kurzen Laufzeit niedriger sein, sodaß der LN noch einen gewissen Betrag oben drauf legen darf. Aber das ergibt sich aus der Vertragsgestaltung. Wenn am Anfang eine hohe Sonderzahlung geleistet wurde, dürfte sich das relativieren.

Am einfachsten ist ein sogenannte Objekttausch. Die Fahrzeuge werden einfach nur getauscht und der bestehende Leasingvertrag läuft weiter. Ist der Kaufpreis des neuen Fahrzeuges aber ein anderer als des ersten Fahrzeuges wird die Leasingrate entsprechend angepaßt.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Celines_Mama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Smilie
_________________
Liebe Grüsse
Celines_Mama
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Leasingrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.