Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 27.09.07, 09:39 Titel: Straftaten auf verbotene Weise aufdecken?
Noch eine Frage dazu: Wenn jemand eine schwerwiegende Straftat (z.B. Mord oder räuberische Bandentätigkeit) aufdecken will und ihm nichts anderes einfällt, als dafür selber eine (nicht so schwerwiegende) Straftat zu begehen, kann er aus dem Grund freigesprochen werden, dass das öffentliche Interesse zur Aufdeckung der schwerwiegenden Straftat überwiegt?
Es geht hier wieder um § 201 Abs 1 und Abs. 2 Nr. 1, oder um § 201a StGB.
Darf auch die Polizei so handeln? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Freigesprochen m.E. nicht, aber das Verfahren kann wg. geringer Schuld und mangels öffentl. Interesse an der Verfolgung sanktionslos eingestellt werden. § 153 StPO.
Die -darüberhinausgehende- Frage wäre natürl. inwieweit die Aufnahmen ggf. einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, und -selbst wenn nicht- bewieiskräftig genug sind, den Mord o.ä. aufzuklären. Ein z.B. aufgenommenes Geständnis würde für sich alleine genommen sicherlich nicht für eine Verurteilung ausreichen, wenn es später widerrufen wird.
Zitat:
Darf auch die Polizei so handeln?
Für die Polizei gibt es ja entsprechende Gesetze, die das ermöglichen. §§ 100a, 100c, 100f StPO. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.