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Verfasst am: 27.09.07, 10:40 Titel: Ärger mit dem Ex - Verein - was tun?
Hallo,
folgende Situation:
A ist im Januar diesen Jahres wegen interner Probleme aus Verein XY ausgetreten und hat zeitgleich (natürlich) seinen Posten als 1. Vorsitzender niedergelegt. Danach hat A nichts mehr von diesem Verein gehört. Er weiß jedoch, nachdem er andere Vereinsmitglieder befragt hat, daß es im März eine neue MV gegeben hat, auf der ein neuer Vorstand gewählt wurde.
In den Folgemonaten hat A wiederholt Post (unter anderem vom Notar des Vereins) erhalten und stets an den Verein weitergeleitet. Nach mehreren Briefen des Notars hat er dann diesem auch selbst mitgeteilt, daß er bereits mehrere Monate nicht mehr im Verein tätig ist.
Einige Wochen später bekam A "Vereinspost" vom zuständigen Amtsgericht, zwecks Erneuerung des Freistellungsbescheids. Auch diesen Brief hat er weitergeleitet, parallel dem AG mitgeteilt, daß er bereits seit Januar nicht mehr zuständig ist. Offensichtlich hat der Verein bis heute den neuen Vorstand nicht eintragen lassen.
Dann folgte vor ein paar Tagen eine Zahlungsaufforderung des Vermieters der Vereinsräume. Auch hier war noch nicht bekannt, daß A nicht mehr zuständig ist. Auf persönliche Nachfrage des VM in den Vereinsräumen wurde dieser sogar von den neuen Vorstandsmitgliedern (dem VM als solche nicht bekannt) an A verwiesen, wie bei einem Telefonat zwischen A und VM zutage kam!!!
Es wurde nun vereinbart, daß A dem Vermieter mitteilt, wenn der neue Vorstand eingetragen ist, um sich dann an diesen wenden zu können.
Die Vermutung liegt jedoch nahe, daß der Verein sich damit gehörig Zeit lassen wird.
Was kann/ muß A nun tun, um aus dieser sehr unangenehmen Situation möglichst schnell herauszukommen?
Hallo,
A könnte alle Kontaktaufnahmen, die eigentlich an den Verein gehen sollen, unter Hinweis auf die tatsächliche Situation (A ist nicht mehr der Ansprechpartner des Vereines) abweisen. A sollte sich keinesfalls mehr in die Dienste des Vereines einspannen lassen. A ist auch nicht Ansprechpartner des Vermieters, sondern der Verein bzw. dessen neuer Vorstand.
Das Amtsgericht/Vereinsregister wurde doch schon von A informiert, dass er zurückgetreten ist? A könnte dem Vereinsregister zudem noch formlos mitteilen, wer der neue Vorstand ist, damit es sich mit evtl. Zwangsgeldandrohungen zwecks Erfüllung der Anmeldevorschriften an diesen wenden kann ...
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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