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Verfasst am: 23.02.08, 21:59 Titel: Kleiner Waffenschein vs. Neues Waffenrecht
Nach dem neuen Waffenrecht soll ja das Führen von Gegenständen die wie Waffen aussehen (oder so ähnlich, also z.B. Dekowaffen) verboten sein. Gilt das auch für Gas/Schreckschußwaffen. Diese konnten ja bis jetzt mit dem kleinen Waffenschein geführt werden. Ist dieses Dokument nun wertlos? _________________ Der o.a. Text spiegelt nur meine Persönliche Meinung wieder. Dies stellt in keinster Weise eine rechtliche Beratung dar, sondern soll nur als evtl. Denkanstoß gelten.
Warum sollte das so sein?
Der "kleine Waffenschein" erlaubt ja schließlich das Führen von Waffen (auch PTB- Waffen sind Waffen) und nicht das Führen von Gegenständen, die aussehen wie Waffen. Ich sehe nicht, wo sich diese beiden Gesetze überschneiden sollen...
Bis dato war es ja erlaubt Dekowaffen in der öffentlichkeit zu führen (da diese keine Waffen i.S.d. Gesetzes mehr darstellen). Bei PtB Waffen wollte der Gesetzgeber bereits seit ein paar Jahren das Führen einschränken. Ich denke nun, dass der Gesetzgeber mit dieser Gesetzesänderung erreichen wollte, dass ein führen von Waffen, die Schusswaffen ähnlich sind zu verbieten/beschränken. Besonders, da ja bei der Erteilung des kleinen Waffenscheins keine besonders großen Hürden aufgestellt wurden.
Das würde nun heißen, dass eine völlig ungefährliche Dekowaffe nicht geführt werden darf, ein PtB Waffe, von der Gefahr ausgehen kann, mit dem kleinen Waffenschein schon. Außerdem sind optische Unterschiede zwischen PtB-Waffen und scharfen (besonders aus ein bißchen Abstand) nicht erkennbar. Für den täglichen Dienst ist somit nicht viel gewonnen. _________________ Der o.a. Text spiegelt nur meine Persönliche Meinung wieder. Dies stellt in keinster Weise eine rechtliche Beratung dar, sondern soll nur als evtl. Denkanstoß gelten.
Mal ne Frage, gibts die geänderte Version schon irgendwo im Netz? Also nicht die Änderung, sondern das Gesetz das nach der Änderung dabei rauskommt.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 26.02.08, 09:11 Titel:
auszug aus meinem "kleinen waffenschein":.
Zitat:
Gültig bis - unbefristet -
Zitat:
Dieser Waffenschein gilt auch für:
Dieser Waffenschein berechtigt nur zum Führen einer Gas-,Schreckschuss- oder Signalwaffe,die mit dem amtlichen PTB-Kennzeichen versehen ist.
Hinweise²
Das Verbot zum Führen von Waffen in öffentlichen Versammlungen,Aufzügen oder Öffentlichen Veranstaltungen bleibt grundsätzlich bestehen und wird durch diese Erlaubnis nicht aufgehoben.
für fragen steht das ordnungsamt od. die zuständige "waffenbehörde" zur verfügung _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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