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Rehauge77
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.09.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 18:13    Titel: Fragen über Fragen... Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich stehe mitten im Examen zur Altenpflegerin und habe morgen mündliche Prüfung vielleicht im Bereich Strafrecht und es stehen folgende Fragen offen :


Bei der vorsätzlichen Körperverletzung werden zwei Tathandlungen unterschieden.Welche?


Wer kann Täter einer unterlassenen Hilfeleistung sein ?



Danke für schnelle beantwortung !!!Danke !
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Rehauge, ein Tip, den ich letztens erst in einem anderen Unterforum gegeben habe: wenn du Hilfe fuer Hausaufgaben brauchst, erwarte nicht, dass die User hier dir die Arbeit abnehmen.

Mach' dir deine eigenen Gedanken, schreibe sie hier und bitte dann um Diskussion oder Korrektur. Und schon fluppt die Sache!
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Rehauge77
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.09.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 19:45    Titel: danke für den tip! Antworten mit Zitat

Oh , vielen Dank !


Okay dann werd ich mal versuchen :



Tathandlungen werden in Tatbestand und Tatgegenstand unterteilt ...aber das kann es ja unmöglich sein !

Was mir noch in den Kopf schiesst Tathandlungen durch unterlassung und durch Aussetzung. Bin mir aber nicht sicher , vielleicht weiss ja jemand Rat 1?


Und zur zweiten Frage :Täter einer unterlassenen Hilfeleistung kann doch eigentlich jeder sein es sein denn man befindest sich selber in Gefahr während man Hilfe leisten würde...dann kann man Hilfe ja auch unterlassen ....oder ?


So vielleicht klappt es ja so ...


Danke für den Hinweis !



Lieben Gru? Rehauge
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Rehauge77
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.09.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich


Vielen Dank !

Ich glaub ich hab es jetzt verstanden Smilie

Jetzt kann es ja nur gut werden !


Danke sehr !
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
m Gegensatz dazu kann Täter eines unechten Unterlassungsdelikts nur sein, wer eine Garantenstellung hat


Genau, und als Altenpflegerin haben Sie diese Garantenstellung gegenüber Ihren Patienten inne, können sich also diesen ggü. ggf. auch eines unechten Unterlassungsdelikts strafbar machen (z.B. Körperverletzung d. Unterl.)
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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Rehauge77
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.09.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 14:20    Titel: Danke! Antworten mit Zitat

Danke nochmals für die Unterstützung !


Hab mein Examen bestanden Sehr glücklich



Bis bald !





Lieben Gruss Rehauge
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