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Verfasst am: 28.09.07, 13:15 Titel: erlaubt oder nicht???
Ist es nach deutschem Recht denn tatsächlich erlaubt, dass sich mindestens 2 oder mehr
Personen in einem "Wettbewerb" (vielmehr ein Vergleich von persönlichen Leistungen) miteinander messen und auf die eigene Leistung Geld setzen ?
Als Beispiel:
Person A wettet mit Person B, dass er auf 100m schneller laufen könne....
A und B zahlen jeweils 10€ in einen "Pot"....
Der Gewinner bekommt die 20€
Ist dies rechtlich zulässig??? _________________ Was bedeutet Engstirnigkeit?? -Wenn man mit beiden Augen gleichzeitig durch ein Schlüsselloch schauen kann...
Ja, allerdings ist das eine Wette und Wetten können keine Verbindlichkeiten begründen. Der Gewinner hat also keinen einklagbaren Anspruch auf den gemeinsamen Wetteinsatz.
Daher kommt auch der Spruch: Wettschulden sind Ehrenschulden.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Zusatzfrage: Wenn sich eine dritte Person dazwischenschaltet und das Geld während
(um bei dem Beispiel 100m Lauf zu bleiben) dem Rennen "verwaltet" und für die "Verwaltung" dann Gebühren verlangt, sagen wir jeweils 1€. So dass der Gewinner des Rennens dann nicht die vollen 20€ kassiert sondern eben nur 18€.
Wäre dies immer noch zulässig?? _________________ Was bedeutet Engstirnigkeit?? -Wenn man mit beiden Augen gleichzeitig durch ein Schlüsselloch schauen kann...
aber gibts dazu auch rechtliche grundlagen? wenn man sowas jetzt vermarkten wolle (aus sicht der 3ten person, die ja quasi daran verdient, dass die 2 läufer wetten) kann man dann rechtlich belangt werden und muss mit einer strafe rechnen?
wäre sehr interessant
danke im voraus _________________ Was bedeutet Engstirnigkeit?? -Wenn man mit beiden Augen gleichzeitig durch ein Schlüsselloch schauen kann...
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