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Führungszeugnis und ZÜP

 
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Leon6
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 15:45    Titel: Führungszeugnis und ZÜP Antworten mit Zitat

Hallo,
benötigt man für die Anmeldung zur PPL-Ausbildung noch ein Führungszeugnis oder ersetzt die ZÜP auch das Führungszeugnis ? Hatte da so Stammtisch-Gerüchte gehört.

(die Frage interessiert mich sehr, aber bei den Luftfahrtbehörden sind jetzt alle im Wochenende, darum frag ich mal hier)
Danke.
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leon6,

die ZÜP ersetzt nicht das Führungszeugnis!

Die Voraussetzuungen für die Ausbildung von Luftfahrtpersonal stehen u.a. hier:
§24 Abs. 3 LuftVZO:
Zitat:
(3) Der Bewerber hat dem Ausbildungsbetrieb oder der registrierten Ausbildungseinrichtung vor Beginn der Ausbildung folgende Unterlagen vorzulegen:

1. der Personalausweis oder Pass zur Feststellung der Identität und zur Erhebung der Daten nach § 65 Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Luftverkehrsgesetzes,

2. das Tauglichkeitszeugnis nach § 24a,

3. eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und darüber, dass eine Auskunft nach § 30 Abs. 8 des Straßenverkehrsgesetzes beantragt worden ist,

4. bei Personen, die sich erstmalig um eine Lizenz für das Führen eines Luftfahrzeuges nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5 des Luftverkehrsgesetzes bewerben, eine Bescheinigung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde über die Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes, deren Ausstellungsdatum nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder die Bestätigung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde, dass eine Überprüfung beantragt worden ist, oder bei Personen, die sich erstmalig um eine andere Lizenz bewerben, eine Bescheinigung, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes beantragt worden ist,

5. bei einem minderjährigen Bewerber die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters.


Im Übrigen gelten nach Absatz 1 und 2 die Bedingungen und der Ausgang der Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP). Es geht also schon ein bischen hin und her...
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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Leon6
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ATCler,

vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Werde dann morgen nochmal in den JARs nachsehen welche andere Lizenzen unter die folgenden Nummern fallen:
Zitat:
nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5 des Luftverkehrsgesetzes bewerben


Gruß,
Leon6
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