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Einer Freundin ist folgendes passiert: Wegen eines kleineren Schadens an ihrem kaum gebrauchten Fahrrad, gab sie selbiges in einem entsprechenden Fachgeschäft zur Reparatur. Als sie es dann am nächsten Tag abholen wollte, war es verschwunden. Der werter Herr in dem Laden zuckte nur teilnahmslos mit den Achseln und sagte, er könne das Rad nicht finden. Er sei hier nicht der Chef und müssten mit selbigem erst Rücksprache halten. Vielleicht tauche das Rad ja auch wieder auf, sie solle übermorgen noch einmal wiederkommen. Entschuldigt hat er sich nicht, ihm schien die Sache nicht einmal peinlich zu sein. Als meine Freundin dann am übernächsten Tag wie verabredet wiederkam, traf sie den selben Herren an, der sich, was bei so einem Fall ja schon bemerkenswert ist, an sie jedoch überhaupt nicht an sie zu erinnern schien. Nachdem meine Freundin ihm also die Sachlage schilderte und er sich nun auch endlich zu entsinnen begann, erklärte er, das Rad konnte nirgends gefunden werden, es müsse wohl gestohlen worden sein. Die Frage, ob denn schon Anzeige erstattet worden sei oder er gedenke, dies zu tun, wurde verneint. Die Nachfrage, wieso nicht, wurde lediglich mit einem Achselzucken quittiert. Es sei wie es sei, er könne es nicht ändern. Sie solle am nächsten Tag wiederkommen, da könne man ihr ein Ersatzrad anbieten. Ob auch Geld als Entschädigung ausgezahlt werden könne, müsse er erst mit seinem Chef klären. Am nächsten Tag bekam meine Freundin dann, abermals von dem selben Typen, ein völlig verrostetes, abgenutzes Fahrrad angeboten. Dies entspreche ungefähr dem Zustand, in dem sich ihr gestohlnes Fahrrad befunden habe. Was nicht stimmt. Es war etwa anderthalb Jahre alt, stand praktisch nur auf dem Flur herum und zeigte kaum Gebrauchsspuren. Es wurde auch bloß vier, fünfmal benutzt. Meine Freundin lehnte das Angebot natürlich ab und forderte Geld. Nein, das könne man ihr keinesfalls geben, das habe der Chef abgelehnt. Dann wolle sie eben persönlich mit ihm reden, gab sie zur Antwort. Das wäre kaum möglich, er wäre nur schwer erreichbar. Eine Telefonnummer, unter der er zu erreichen ist, wollte der Mann ihr nicht geben.
Wie sehen hiesige Fachleute den Fall? Hat meine Freundin Anspruch auf finanziellen Ersatz, wenn ja, auf wieviel Prozent des Kaufpreises? Kann sie aufgrund dieses höchst eigenartigen Vorganges, der Tatsache, das keine Anzeige erstattet worden ist und des ominöse, unerreichbaren Chefs wegen, der Polizei gegenüber den Verdacht äußern, das Fahhrad werde absichtlich unterschlagen, ohne sich damit der Verleumdung schuldig zu machen?
Das Fachgeschäft hat dafür zu sorgen, dass das Fahrrad vor Beschädigungen durch Dritte oder vor Diebstahl geschützt wird .
Aber grundsätzlich haftet das Fachgeschäft immer nur dann, wenn schuldhaft gehandelt wurde.
Wurde nicht eingebrochen und das Fahrrad verbummelt, besteht gegenüber des Fachgeschäfts ein Anspruch in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
A sollte dem Fachgeschäft - schriftlich mit Fristsetzung - seinen Herausgabeanspruch übermitteln. Bleibt alles fruchlos hilft nur die Klage vor Gericht. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Das mit der Klage ist natürlich leicht gesagt. So was kostet schließlich Geld. Bräuchte man dafür einen Anwalt? Wo kann man die genaue Rechtslage nachlesen, damit man in besagtem Schreiben auf entsprechende Paragraphen verweisen kann und möglichst fachkundig wirkt?
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