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Ich fürchte, ich verstehe die Frage nicht richtig: Natürlich ist das üblich. Schließlich fehlt dem Anwalt Honorar in Höhe der Selbstbeteiligung des Mandanten. _________________ Karma statt Punkte!
Evtl. hat die RSV die Gebühren des Anwaltes nicht in vollem Umfang ausgeglichen (das machen die oft und gerne...)? _________________ Karma statt Punkte!
Wenn ein Gebührenvereinbahrung getroffen wurde, die über dem RVG -Satz liegt, kommt auch ein Eigenanteil zustande, denke aber, dass war hier nicht der Fall oder?
Gruß
Taschenspieler _________________ Ich sage nicht, dass es so ist, ich sage aber auch nicht, dass es nicht so sein könnte...
Sorry, aber ich kann damit gar nichts anfangen. Die Frage war ja, ob ein "Eigenanteil" abgerechnet werden kann. Das kann man so pauschal erstmal bejahen. Wie es dann in einem spezielleren Fall aussieht, kann man ohne Sachverhaltsschilderung nicht sagen. Hierüber
kann ich jetzt nicht mal Vermutungen anstellen. Was heißt "Terminsgebühr wurde vereinbart"? Was soll eine 0,2 Verfahrensgebühr sein? _________________ Karma statt Punkte!
ich vermute, dass in diesem hypothetischen Beispiel ein Termin stattgefunden hat, für welchen eine Terminsgebühr seitens der RSV nicht erstattet worden wäre; zudem offensichtlich das übliche Drücken auf die 1,3 Geschäftsgebühr befürchtet wurde, der Anwalt wollte offenbar 1,5 (Mittelgebühr) abmachen!?
Trotzdem noch einige begriffliche (Verfahrens-/Geschäfts-...) und andere Fragwürdigkeiten, aber Anne123 wird uns sicher auf dem laufenden halten und das fiktive Beispiel ein wenig detailierter darstellen.
Sollte 'ne fiktive Sache bei Gericht abgerechnet werden?
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