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Probleme mit Studentenwerk

 
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Mathan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 21.09.07, 02:52    Titel: Probleme mit Studentenwerk Antworten mit Zitat

Guten Tag,

anbei folgender Fall mit der Bitte um Beantwortung:

Student S bewirbt sich online für einen Wohnheimplatz beim Studentenwerk K.
Da S lange Zeit nichts gehört hat, ruft er bei K an. Die dort zuständige Sachbearbeiter W nennt ihm verschiedene Wohnheime, deren Zimmergröße und Zimmerpreise.
S findet eine Wohnung interessant und W teilt S mit, dass Sie ihm den Mietvertrag zuschicken würde.
2 Tage später kommt der Mietvertrag via Post bei S an. Im Anschreiben wurde zusätzlich noch eine Frist gesetzt und wenn S sich nicht bis zu dem Datum meldet bzw./oder den zugesandten Mietvertrag ablehnt, solle er Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren in Höhe von 30,00 Euro übernehmen... Wenn er den Mietvertrag annimmt, entstünde ihm nur die Portokosten in Höhe von pauschal 4,00 Euro... Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass beim Telefongespräch nichts von 30,00 Euro oder 4,00 Euro erwähnt wurde...

Ein paar Tage später entschied sich S, das Zimmer nicht anzunehmen und schreibt Studentenwerk K eine Mail, dass er das Zimmer aus persönlichen und sonstigen Gründen nicht nehmen wolle und dass K das Zimmer gerne einem anderen Studenten weitergeben könne... S schrieb weiterhin, dass er auf Wunsch K alle die ihm übersandten Unterlagen gerne zurücksenden könne... Daraufhin kam zurück, dass dem S ein Stornobrief zugesendet wird und dass er 30 Euro zahlen müsste...

S rief daraufhin bei K an und beschwerte sich, dass er zu keiner Zeit sich zu etwas verpflichtet habe und er auch nicht vorher informiert wurde, dass er bei Absage 30 Euro zu übernehmen/zahlen hat... Des Weiteren führte er aus, dass er lediglich genauere Angaben vom Zimmer haben wollte und deswegen Informationen angefragt habe... Studentenwerk K meinte, dass S schon am Telefon eine Zusage gegeben hätte und dass er rechtskräftig eine Willenserklärung abgegeben hätte... Somit müsste er nun auch die 30 Euro übernehmen...

Wie ist die Rechtslage? Was meint Ihr? Welche WE soll denn S hier gegeben haben und wofür?
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 21.09.07, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
2 Tage später kommt der Mietvertrag via Post bei S an. Im Anschreiben wurde zusätzlich noch eine Frist gesetzt und wenn S sich nicht bis zu dem Datum meldet bzw./oder den zugesandten Mietvertrag ablehnt,


Hat sich denn S innerhalb der Frist gemeldet?

Grüße
KurzDa
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Mathan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 21.09.07, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frist fiel auf einen Sonntag... Da außerdem S noch an jenem Wochenende erkrankt war, hatte er nur die Möglichkeit am Dienstag zu antworten... Er hat dies aber auch so begründet und sich in der Mail für den 1-tägigen Verzug entschuldigt...
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deathwalker81
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 21.09.07, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Mathan hat folgendes geschrieben::
Die Frist fiel auf einen Sonntag... Da außerdem S noch an jenem Wochenende erkrankt war, hatte er nur die Möglichkeit am Dienstag zu antworten... Er hat dies aber auch so begründet und sich in der Mail für den 1-tägigen Verzug entschuldigt...


Erkrankt im Sinne von Bettlägerig oder erkrankt im Sinne von "Schnupfen"?

Man kann natürlich auch Verträge per Telefon schliessen... in wie weit der Vertrag beweisbar ist, sei dahingestellt.
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Mathan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 21.09.07, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Krank in der Hinsicht nicht ins Internet gehen zu können...

Wie hätte denn S einen Vertrag abschließen können, wenn er nur Informationen bzgl. dem Zimmer haben wollte und man ihm den Mietvertrag zuschickt... Auf der anderen Seite: Wie hätte S denn einem (Miet-)Vertrag zugestimmt, welches er nicht schriftlich vor sich hatte bzw. wo er die Konditionen nicht kannte... Hierbei auch explizit die Mietvertragsbedingungen... Er kann ja somit erst zusagen, wenn er den Mietvertrag hat und die Gelegenheit gegeben ist, dass er sich die Konditionen durchlesen konnte...

Klar kann man Verträge auch mündlich abschließen, aber bei diesem Fall ist es ja wohl mehr als unwahrscheinlich...

Auch hätte doch S im Vornherein hingewiesen werden müssen, dass ihm 30 Euro Gebühren entstehen würde, wenn man ihm den Mietvertrag bzw. irgendwas zuschickt und er diesen ablehnt... Man kann doch nicht im Nachhinein etwas festlegen und darauf berufen, nur weil im Anschreiben vom Mietvertrag erwähnt wird, dass die Kosten zu übernehmen sind, ohne dass man sich die Mühe macht, dem S schon am Telefon darüber zu berichten und zu informieren...
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Mathan
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 21.09.07, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Des Weiteren ist mitzuteilen, dass dem Studentenwerk X, wo S zur Zeit wohnt, über diese Angelegenheit informiert wurde und diese auch meint, dass diese Handhabe eigentlich unnormal für ein Studentenwerk ist... Diese meinte, dass die Beweislast beim Studentenwerk K liege und dass man diesen Fall eigentlich nicht rechtskonform durchkriegen würde... Studentenwerk X steht da hinter dem Studenten S, möchte sich aber nicht direkt in diese Angelegenheit einmischen...
Fazit: Pure Geldmacherei und Angstmacherei mit der Hoffnung, dass von 100 Studenten, 10 diesen Betrag einzahlen würden... Und somit hat man das Geld wieder drin, wenn nicht sogar mehr...
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Mathan
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 23.09.07, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

???
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Mathan
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 29.09.07, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Ablehnung ist hierbei auf jeden Fall mit Kosten verbunden... Ist das so rechtens? Darf man dies einfach so festsetzen, ohne S dies vorher mitzuteilen und erst mit dem Anschreiben mit dem Mietvertrag, als S diese zugeschickt bekommt...

Man bedenke, dass S bestimmt nicht zugesagt hätte, wenn er vorher wüsste, dass der Mietvertrag verbindlich ist und dass die Informationsbeschaffung lediglich aus dem Mietvertrag besteht... Und natürlich, dass bei "Absage" bzw. Mitteilung, dass doch kein Interesse besteht, 30 Euro zu zahlen wäre...
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 29.09.07, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Eine Ablehnung ist hierbei auf jeden Fall mit Kosten verbunden... Ist das so rechtens?
Kommt darauf an, ob man schon von einer vorvertraglichen Bindung sprechen kann. Dann hätte das Studentenwerk aber sicherlich darauf hinweisen müssen.

Vor den vorliegenden SV ist das aber irrelevant - S hat sich nicht rechtzeitig gemeldet. Ich weiss auch nicht recht, wie S sich das vorstellt. Normalerweise sind Wohnheimplätze Mangelware (bei uns in München wartet man schon mal 4 Semester). Dann ist es doch irgendwie verständlich, dass das Studentenwerk recht zügig wissen möchte, ob ein S den Platz nimmt.

Grüße
KurzDa
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Mathan
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 29.09.07, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Frage wurde immernoch nicht beantwortet:

Darf K den Geldbetrag in Höhe von 30 Euro festsetzen? Unabhängig davon, ob rechtzeitig gemeldet oder nicht...

S war darüberhinaus nur einen Tag in Verzug... Also bitte...
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 29.09.07, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wie Beitragsschreiber schon sagte, hängt das vom Gesprächsinhalt ab.

Zitat:
S war darüberhinaus nur einen Tag in Verzug... Also bitte...
Ich habe gehört, dass es Juristen mit "Verzug" recht genau nehmen. Btw. die Uni oder das Studentenwerk auch - aber das wird S ja dann rausfinden, wenn er seine Studiengebühren einen Tag zu spät bezahlt.... Mit den Augen rollen

Grüße
KurzDa
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Mathan
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 01.10.07, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist, ob man generell für die Zusendung von "Materialien" Gebühren in Höhe von 30 Euro verlangen darf/kann?
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.10.07, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Mathan hat folgendes geschrieben::
Die Frage ist, ob man generell für die Zusendung von "Materialien" Gebühren in Höhe von 30 Euro verlangen darf/kann?
Man kann dafür auch 30 Tsd. € verlangen. Allerdings kann man auch niemanden zwingen, das Material anzufordern. Winken
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