Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einkommen vor gericht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einkommen vor gericht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
tiiquu
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 25.10.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 25.10.07, 14:27    Titel: Einkommen vor gericht Antworten mit Zitat

hallo!

ich wollte mal wissen wie es mit den persönlichkeitsrechten vor gericht aussieht!?
viele prozesse sind ja öffentlich..
wie kann es sein das man sehr intime fragen dort öffentlich beantworten muß?
beispielsweise wird man ja oft nach dem beruf gefragt?
tut doch normal noch nichtmal was zur sache was einer für einen beruf hat, vor gericht sind doch alle gleich!?
dann muß man ja sogar oft noch angeben was man verdient!?
finde ich ganz schön heftig das man das da öffentlich kund tun muß.
wenn dies dann nachher erforderlich ist (wegen tagessätzen) kann man das ja dann auch in geschlossenem rahmen in erfahrung bringen, ihn vorher eine art formular ausfüllen lassen mit solchen privaten angaben oder was auch immer.
ich sehe da wenig sinn drin dies öffentlich kund zu tun, einiges wie zb den beruf finde ich ganz fehl am platz.
es soll leute geben die erzählen nichtmal ihrem lebensgefährten was sie verdienen.
wie heißt es doch so schön "über geld spricht man nicht".
dies dann vor 20-50 mann zu besprechen find ich schon ganz schön happig.
kann ich solche aussagen grundsätzlich verweigern?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 25.10.07, 22:54    Titel: Re: Einkommen vor gericht Antworten mit Zitat

tiiquu hat folgendes geschrieben::
dann muß man ja sogar oft noch angeben was man verdient!?

Irrtum; das gehört nicht zu den so genannten persönlichen Verhältnissen (Personalien), sondern zur Sache, weil es sich auf die Höhe der (Geld-)Strafe auswirkt. Hier kann der Delinquent von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Notfalls schätzt das Gericht das Einkommen. Und die Schätzung kann höher ausfallen als der tatsächliche Verdienst. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 25.10.07, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Und die Angabe des Berufs gehört zu den Angaben zur Person und darf deshalb nicht verweigert werden.

Wenn man nicht in die Situation kommen möchte, seinen Beruf vor Gericht nennen zu müssen, gibt es in der Regel ein einfaches Mittel: keine Straftaten begehen... Sehr glücklich

Zitat:
beruf finde ich ganz fehl am platz.


Auch die (berufliche) Bildung kann (in gewissem Umfang) in die Strafzumessung einfliessen. und daher wichtig sein.

Weiterhin kann es auch für den Tatbestand an sich relevant sein: Vorgesetztenverhältnis / Untergebenenverhältnis
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tiiquu
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 25.10.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 05:58    Titel: Antworten mit Zitat

man wird doch aber zu tagessätzen verurteilt und nicht zu einer geldstrafe soweit ich weiß...
von daher wäre ja das einkommen zumindest erstmal unerheblich..

das der beruf da doch irgendwie wichtig wird dürfe aber die grooooße ausnahme bleiben und nur in sehr speziellen fällen eine relefanz haben.
außerdem wiederspricht deine ausführung etwas meinem verständniss von "vor gericht sind alle gleich".

sowas setzt doch doch den grundstein für eine, wenn auch nur unbewußte, beeinflussung.
das man zb einen arzt oder anwalt anders behandelt als einen alg2 empfänger..
und das soll ja nicht so sein, nicht wahr. oder?

Zitat:
Wenn man nicht in die Situation kommen möchte, seinen Beruf vor Gericht nennen zu müssen, gibt es in der Regel ein einfaches Mittel: keine Straftaten begehen.

es soll auch schon der ein oder andere vor gereicht gestanden haben ohne ne straftat begangen zu haben herr rosarot.
zumal ja hier zulande, soweit ich weiß, auch noch die unschuldsvermutung gilt.
somit ist jeder dem die frage gestellt wird zu diesem zeitpunkt noch unbescholten..
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 06:12    Titel: Antworten mit Zitat

tiiquu hat folgendes geschrieben::
man wird doch aber zu tagessätzen verurteilt und nicht zu einer geldstrafe soweit ich weiß...
von daher wäre ja das einkommen zumindest erstmal unerheblich..


Nein, da die Höhe der Tagessätze vom Einkommen abhängen.

Zitat:

das man zb einen arzt oder anwalt anders behandelt als einen alg2 empfänger..
und das soll ja nicht so sein, nicht wahr. oder?


Auch wenn das mancher ALG II Empfänger vielleicht anders sieht aber ALG2 Empfänger ist kein Beruf. Im übrigen kann der Beruf/Bildung schon Auswirkungen auf die Beurteilung des Sachverhaltes haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 06:14    Titel: Antworten mit Zitat

tiiquu hat folgendes geschrieben::
man wird doch aber zu tagessätzen verurteilt und nicht zu einer geldstrafe soweit ich weiß...
von daher wäre ja das einkommen zumindest erstmal unerheblich..


Im Urteil wird aber auch die Höhe eines Tagessatzes festgesetzt. Und dafür ist das Einkommen dann doch wieder entscheidend...

tiiquu hat folgendes geschrieben::
das der beruf da doch irgendwie wichtig wird dürfe aber die grooooße ausnahme bleiben und nur in sehr speziellen fällen eine relefanz haben.
außerdem wiederspricht deine ausführung etwas meinem verständniss von "vor gericht sind alle gleich".


Warum? Da vor Gericht alle gleich sind, müssen auch alle Angaben zu ihrem Beruf machen...

tiiquu hat folgendes geschrieben::
sowas setzt doch doch den grundstein für eine, wenn auch nur unbewußte, beeinflussung.
das man zb einen arzt oder anwalt anders behandelt als einen alg2 empfänger..
und das soll ja nicht so sein, nicht wahr. oder?


Doch, genau das soll sein! Denn bei der Strafzumessung kann unter Umständen der Bildungsstand sehr entscheidend sein.
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 06:52    Titel: Antworten mit Zitat

J.A. hat folgendes geschrieben::


Wenn man nicht in die Situation kommen möchte, seinen Beruf vor Gericht nennen zu müssen, gibt es in der Regel ein einfaches Mittel: keine Straftaten begehen... Sehr glücklich

[


das ist nun ziemlich daneben. gelegentlich soll es vorkommen, dass auch unschuldige vor gericht stehen.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Na, gut. Ich korrigiere mich dahingehend, dass es nur risikominimierend hinsichtlich der Berufsnennung vor Gericht ist, wenn man keine Straftaten begeht. Auch wenn man keine begeht, kann man in diese mißliche Lage kommen.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.