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tiiquu Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 25.10.2007 Beiträge: 18
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Verfasst am: 25.10.07, 14:27 Titel: Einkommen vor gericht |
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hallo!
ich wollte mal wissen wie es mit den persönlichkeitsrechten vor gericht aussieht!?
viele prozesse sind ja öffentlich..
wie kann es sein das man sehr intime fragen dort öffentlich beantworten muß?
beispielsweise wird man ja oft nach dem beruf gefragt?
tut doch normal noch nichtmal was zur sache was einer für einen beruf hat, vor gericht sind doch alle gleich!?
dann muß man ja sogar oft noch angeben was man verdient!?
finde ich ganz schön heftig das man das da öffentlich kund tun muß.
wenn dies dann nachher erforderlich ist (wegen tagessätzen) kann man das ja dann auch in geschlossenem rahmen in erfahrung bringen, ihn vorher eine art formular ausfüllen lassen mit solchen privaten angaben oder was auch immer.
ich sehe da wenig sinn drin dies öffentlich kund zu tun, einiges wie zb den beruf finde ich ganz fehl am platz.
es soll leute geben die erzählen nichtmal ihrem lebensgefährten was sie verdienen.
wie heißt es doch so schön "über geld spricht man nicht".
dies dann vor 20-50 mann zu besprechen find ich schon ganz schön happig.
kann ich solche aussagen grundsätzlich verweigern? |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 25.10.07, 22:54 Titel: Re: Einkommen vor gericht |
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tiiquu hat folgendes geschrieben:: | dann muß man ja sogar oft noch angeben was man verdient!? |
Irrtum; das gehört nicht zu den so genannten persönlichen Verhältnissen (Personalien), sondern zur Sache, weil es sich auf die Höhe der (Geld-)Strafe auswirkt. Hier kann der Delinquent von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Notfalls schätzt das Gericht das Einkommen. Und die Schätzung kann höher ausfallen als der tatsächliche Verdienst. |
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J.A. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 3365 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 25.10.07, 23:57 Titel: |
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Und die Angabe des Berufs gehört zu den Angaben zur Person und darf deshalb nicht verweigert werden.
Wenn man nicht in die Situation kommen möchte, seinen Beruf vor Gericht nennen zu müssen, gibt es in der Regel ein einfaches Mittel: keine Straftaten begehen...
Zitat: | beruf finde ich ganz fehl am platz. |
Auch die (berufliche) Bildung kann (in gewissem Umfang) in die Strafzumessung einfliessen. und daher wichtig sein.
Weiterhin kann es auch für den Tatbestand an sich relevant sein: Vorgesetztenverhältnis / Untergebenenverhältnis _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist". |
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tiiquu Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 25.10.2007 Beiträge: 18
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Verfasst am: 26.10.07, 05:58 Titel: |
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man wird doch aber zu tagessätzen verurteilt und nicht zu einer geldstrafe soweit ich weiß...
von daher wäre ja das einkommen zumindest erstmal unerheblich..
das der beruf da doch irgendwie wichtig wird dürfe aber die grooooße ausnahme bleiben und nur in sehr speziellen fällen eine relefanz haben.
außerdem wiederspricht deine ausführung etwas meinem verständniss von "vor gericht sind alle gleich".
sowas setzt doch doch den grundstein für eine, wenn auch nur unbewußte, beeinflussung.
das man zb einen arzt oder anwalt anders behandelt als einen alg2 empfänger..
und das soll ja nicht so sein, nicht wahr. oder?
Zitat: | Wenn man nicht in die Situation kommen möchte, seinen Beruf vor Gericht nennen zu müssen, gibt es in der Regel ein einfaches Mittel: keine Straftaten begehen. |
es soll auch schon der ein oder andere vor gereicht gestanden haben ohne ne straftat begangen zu haben herr rosarot.
zumal ja hier zulande, soweit ich weiß, auch noch die unschuldsvermutung gilt.
somit ist jeder dem die frage gestellt wird zu diesem zeitpunkt noch unbescholten.. |
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Bob Loblaw FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.06.2007 Beiträge: 1258
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Verfasst am: 26.10.07, 06:12 Titel: |
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tiiquu hat folgendes geschrieben:: | man wird doch aber zu tagessätzen verurteilt und nicht zu einer geldstrafe soweit ich weiß...
von daher wäre ja das einkommen zumindest erstmal unerheblich.. |
Nein, da die Höhe der Tagessätze vom Einkommen abhängen.
Zitat: |
das man zb einen arzt oder anwalt anders behandelt als einen alg2 empfänger..
und das soll ja nicht so sein, nicht wahr. oder? |
Auch wenn das mancher ALG II Empfänger vielleicht anders sieht aber ALG2 Empfänger ist kein Beruf. Im übrigen kann der Beruf/Bildung schon Auswirkungen auf die Beurteilung des Sachverhaltes haben. |
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gotto FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 26.10.07, 06:14 Titel: |
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tiiquu hat folgendes geschrieben:: | man wird doch aber zu tagessätzen verurteilt und nicht zu einer geldstrafe soweit ich weiß...
von daher wäre ja das einkommen zumindest erstmal unerheblich.. |
Im Urteil wird aber auch die Höhe eines Tagessatzes festgesetzt. Und dafür ist das Einkommen dann doch wieder entscheidend...
tiiquu hat folgendes geschrieben:: | das der beruf da doch irgendwie wichtig wird dürfe aber die grooooße ausnahme bleiben und nur in sehr speziellen fällen eine relefanz haben.
außerdem wiederspricht deine ausführung etwas meinem verständniss von "vor gericht sind alle gleich". |
Warum? Da vor Gericht alle gleich sind, müssen auch alle Angaben zu ihrem Beruf machen...
tiiquu hat folgendes geschrieben:: | sowas setzt doch doch den grundstein für eine, wenn auch nur unbewußte, beeinflussung.
das man zb einen arzt oder anwalt anders behandelt als einen alg2 empfänger..
und das soll ja nicht so sein, nicht wahr. oder? |
Doch, genau das soll sein! Denn bei der Strafzumessung kann unter Umständen der Bildungsstand sehr entscheidend sein. _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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J_Denver FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 26.10.07, 06:52 Titel: |
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J.A. hat folgendes geschrieben:: |
Wenn man nicht in die Situation kommen möchte, seinen Beruf vor Gericht nennen zu müssen, gibt es in der Regel ein einfaches Mittel: keine Straftaten begehen...
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das ist nun ziemlich daneben. gelegentlich soll es vorkommen, dass auch unschuldige vor gericht stehen. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
81:2/ -4K |
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J.A. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 3365 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 26.10.07, 08:38 Titel: |
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Na, gut. Ich korrigiere mich dahingehend, dass es nur risikominimierend hinsichtlich der Berufsnennung vor Gericht ist, wenn man keine Straftaten begeht. Auch wenn man keine begeht, kann man in diese mißliche Lage kommen. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist". |
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