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Rechte bei versehentlicher Sachbeschädigung..

 
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Fragende9900
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Anmeldungsdatum: 01.10.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.10.07, 14:54    Titel: Rechte bei versehentlicher Sachbeschädigung.. Antworten mit Zitat

Hallo,

in einem Restaurant schüttete die Bedienung versehentlich Cola über meinen Mantel. Sie weigerte sich, die Rechnung auf Kosten des Hauses gehen zu lassen und der Geschäftsführer war angeblich nicht zu erreichen. Also einigte ich mich mit ihr darauf, den Mantel in die Reinigung zu bringen und die Rechnung ihr zukommen zu lassen. Was wenn sie sich weigert die Rechnung zu bezahlen? Welche Rechte habe ich? Hinzu kommt, dass die Flecken evtl. auch garnicht mehr raus gehen. Der Mantel ist nagelneu. Wie verfahre ich am besten?

Vielen Dank
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.10.07, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Sachbeschädigung im strafrechtlichen Sinne war das keine. Die kann man nur vorsätzlich begehen - eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht (vgl. § 303 StGB).

Die Lösung des Problems ist eher zivilrechtlicher Natur. Aus dem Bewirtungsvertrag ergeben sich auch die Nebenpflichten aus § 241II BGB (hier das Eigentum des Kunden), die auch fahrlässig verletzt werden können (§ 276 BGB). Vertragspartner ist allerdings nicht die Bedienung, sondern der Wirt. Er muss sich jedoch das Verhalten seiner Angestellten größtenteils anrechnen lassen (§ 278 BGB).

Kommt also die Bedienung nicht für den Schaden auf, zudem sie aus § 823 I BGB verpflichtet wäre, könnte man sich an den Wirt wenden, der neben einer Verletzung der Nebenpflichten ev. noch zusätzlich aus § 831 BGB haftet.

Grüße
KurzDa
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Fragende9900
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Anmeldungsdatum: 01.10.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.10.07, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort. Eine Frage hätte ich noch. Bin ich verpflichtet zu warten, bis die Versicherung der Bedienung den Schaden bezahlt oder kann ich das Geld gleich direkt von ihr verlangen? Möchte nämlich nicht wochenlang warten, bis die Versicherung den Fall bearbeitet hat.

Dankeschön!
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 03.10.07, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz normal: Angemessene Frist zur Begleichung der Rechnung setzen. Wenn die Frist erfolglos verstreicht, weiß man ja, was zu tun ist (Rechtsanwalt beauftragen oder Mahnverfahren anfangen). Natürlich wenn man den Anspruch auch beweisen kann!
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

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