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recht.de :: Thema anzeigen - Wenn keine Belege vorhanden, wie sind Kosten darzustellen?
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Wenn keine Belege vorhanden, wie sind Kosten darzustellen?

 
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Amidala
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 01.10.07, 13:52    Titel: Wenn keine Belege vorhanden, wie sind Kosten darzustellen? Antworten mit Zitat

Hallo liebes Rechts-Team,

angenommen der Gechädigte (=G) hat infolge eines Schimmelschadens schweren Befall von Heimtextilien, Kleidung, Möbeln etc. und der Verursacher (=V) hat dies mit seiner Versicherung abgeklärt und diese übernehmen den Schaden. G hat nun viel Kleidung weggeschmissen und eigentlich auch keine Belege aufgehoben, soll G jetzt hingehen und pauschal für Kleidung einen Betrag erheben oder soll G irgendwelche Belege von Kleidungsstücken zusammensuchen und einreichen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.10.07, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

man gibt die einzelnen beträge + kaufdatum der beschädigten gegenstände an.
für die gegenstände, für die man noch belege hat, reicht man die belege mit ein.

hier war die frage ja ne ähnliche:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=124879

was das entsorgen von sachen angeht, steht ja hier schon so einiges:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=125021

wenn sachen weg, keine nachweise & keine belege, kanns schwierig werden mit der entschädigung...

"falsche" belege sollte man lieber nicht einreichen...
_________________
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