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Verfasst am: 01.10.07, 13:52 Titel: Wenn keine Belege vorhanden, wie sind Kosten darzustellen?
Hallo liebes Rechts-Team,
angenommen der Gechädigte (=G) hat infolge eines Schimmelschadens schweren Befall von Heimtextilien, Kleidung, Möbeln etc. und der Verursacher (=V) hat dies mit seiner Versicherung abgeklärt und diese übernehmen den Schaden. G hat nun viel Kleidung weggeschmissen und eigentlich auch keine Belege aufgehoben, soll G jetzt hingehen und pauschal für Kleidung einen Betrag erheben oder soll G irgendwelche Belege von Kleidungsstücken zusammensuchen und einreichen?
man gibt die einzelnen beträge + kaufdatum der beschädigten gegenstände an.
für die gegenstände, für die man noch belege hat, reicht man die belege mit ein.
wenn sachen weg, keine nachweise & keine belege, kanns schwierig werden mit der entschädigung...
"falsche" belege sollte man lieber nicht einreichen... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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