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Carport auf Sondereigentum

 
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Norbert
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 12:22    Titel: Carport auf Sondereigentum Antworten mit Zitat

Hallo,

weiß jemand, ob ich außer einer Behördlichen Genehmigung auch meine Miteigentümer fragen muss, wenn ich auf meinem Sondereigentum (Stellplatz) ein Carport errichten möchte?

Danke. Mit den Augen rollen Sehr böse
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.09.04, 17:12    Titel: Re: Carport auf Sondereigentum Antworten mit Zitat

Ist das auch wirklich Sondereigentum oder handelt es sich nicht um Gemeinschaftseigentum an dem Sie die Sondernutzung haben?
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.09.04, 17:14    Titel: Re: Carport auf Sondereigentum Antworten mit Zitat

Lesen Sie dazu bitte diesen Thread
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=1126&sid=541ec52c2b854558f34b31922677ef1b
Ich beziehe mich da auf die Antworten von Dieter und nicht auf das geheule des Threaderstellers, das sollte Ihnen weiterhelfen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 17:50    Titel: Re: Carport auf Sondereigentum Antworten mit Zitat

Lt. Teilungserklärung und Kaufvertrag ist es wie die Wohung Sondereigentum und im Grundbuch eingetragen.
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Rechtsamwald
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 10:20    Titel: Re: Carport auf Sondereigentum Antworten mit Zitat

An einem Gemeinschaftsgrundstück kann es am Grund kein Sondereigentum geben, es ist nur Sondernutzung möglich.
Der Carport ist Zustimmungspflichtig, da es ein Baulichkeit ist
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 18:40    Titel: Re: Carport auf Sondereigentum Antworten mit Zitat

Absolut korrekt. Am Grundstück ist kein Sondereigentum möglich. Das Grundstück ist zwingend im Gemeinschaftseigentum - nur eben als Sondernutzungsrecht einer bestimmten Wohnung zugeordnet. Ein Sondernutzungsrecht hat kein eigenes Grundbuchblatt und keinen MEA (Miteigentumsanteil, meist in Tausendstel ausgedrückt), es hängt wie ein Satellit am Grundbuchblatt einer bestimmten Wohnung und kann vom Besitzer genutzt werden wie sein Eigentum. Er ist ja auch Eigentümer des SNR, aber eben nicht Eigentümer des Grundstücks. Das SNR kann nur innerhalb der Egt-Gem. weiterverkauft werden, weil der Käufer ein eigenes Grundbuchblatt haben muss. Damit keine Missverständnisse aufkommen: SNR bedeutet nicht, daß jeder der Gemeinschaft diesen Teil auch mitbenützen darf. Das darf nur der Eigentümer - es sei denn er hat sein SNR vermietet. Dann ist der Mieter der einzige berechtigte.
Die Eigentümergemeinschaft hat zwar auf dem SNR nichts zu suchen, aber sie kann mitreden bei der Gestaltung bzw bei gewünschten Änderungen. Da es zum Gemeinschaftseigentum zählt, kann es nicht ohne Zustimmung der Gemeinschaft verändert werden. Das ist wie eine Markise oder Sat-Schüssel am Balkon oder eine Amateurfunkantenne auf dem Dach. Das kann die Gemeinschaft auch untersagen.
MfG
Dieter
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 18:40    Titel: Re: Carport auf Sondereigentum Antworten mit Zitat

Absolut korrekt. Am Grundstück ist kein Sondereigentum möglich. Das Grundstück ist zwingend im Gemeinschaftseigentum - nur eben als Sondernutzungsrecht einer bestimmten Wohnung zugeordnet. Ein Sondernutzungsrecht hat kein eigenes Grundbuchblatt und keinen MEA (Miteigentumsanteil, meist in Tausendstel ausgedrückt), es hängt wie ein Satellit am Grundbuchblatt einer bestimmten Wohnung und kann vom Besitzer genutzt werden wie sein Eigentum. Er ist ja auch Eigentümer des SNR, aber eben nicht Eigentümer des Grundstücks. Das SNR kann nur innerhalb der Egt-Gem. weiterverkauft werden, weil der Käufer ein eigenes Grundbuchblatt haben muss. Damit keine Missverständnisse aufkommen: SNR bedeutet nicht, daß jeder der Gemeinschaft diesen Teil auch mitbenützen darf. Das darf nur der Eigentümer - es sei denn er hat sein SNR vermietet. Dann ist der Mieter der einzige berechtigte.
Die Eigentümergemeinschaft hat zwar auf dem SNR nichts zu suchen, aber sie kann mitreden bei der Gestaltung bzw bei gewünschten Änderungen. Da es zum Gemeinschaftseigentum zählt, kann es nicht ohne Zustimmung der Gemeinschaft verändert werden. Das ist wie eine Markise oder Sat-Schüssel am Balkon oder eine Amateurfunkantenne auf dem Dach. Das kann die Gemeinschaft auch untersagen.
MfG
Dieter
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