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Widerruf in einer Autowerkstatt, Telefonische Bestellung

 
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Neuling78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 12:20    Titel: Widerruf in einer Autowerkstatt, Telefonische Bestellung Antworten mit Zitat

Hallo!

Jemand gibt bei einer Autowerkstatt sein Auto ab. Er braucht z.b. neue Bremsschreiben, Bremsklötze, ABS-Ring und hintere Federn.
Nun sagte der Mechaniker, er bräuchte auch neue Reifen. Der Kunde bestellt diese bei ihm.

1 Stunde später ist dem Kunden aber eingefallen, dass es Blödsinn wäre, jetzt neue Winterreifen aufzuziehen und diese Reifen bei seinem Reifenhändler viel günstiger wären.

Als er nun nochmals anruft, behauptet der Mechaniker der Kunde könne die Reifen nicht mehr abbestellen, weil er diese für morgen bestellt habe und wenn er sie zurückschickt, kostet das 50,00 Euro.

Auch wenn man hier vielleicht den Ärger des Mechaniker verstehen könnte, was zählt in einem solchen Fall? Darf man eine Bestellung auch in einer Werkstatt widerrufen?

Was denkt Ihr?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 14:07    Titel: Re: Widerruf in einer Autowerkstatt, Telefonische Bestellung Antworten mit Zitat

Neuling78 hat folgendes geschrieben::
Darf man eine Bestellung auch in einer Werkstatt widerrufen?
Sicher, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Da das bei einer Werkstatt aber regelmäßig nicht und im hier geschilderten Fall wohl auf gar keinen Fall zutreffen dürfte: nein.
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Neuling78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt nur bei einem Fernabsatzgeschäft ein Widerrufsrecht??
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deathwalker81
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Neuling78 hat folgendes geschrieben::
Es gibt nur bei einem Fernabsatzgeschäft ein Widerrufsrecht??


Außer wenn eines vertraglich vereinbart wurde? Ja...
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Neuling78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, wenn ich nochmal nachfrage.

Gehe ich zum Hifi Fachmarkt und kaufe dort etwas, habe ich kein 14tägiges Widerrufsrecht?
Ich dachte immer, Händler müssen ein Widerrufsrecht gewähren?!

Hab grad das Gefühl, dass mein ganzes Rechtsempfinden Schieflage bekommt.
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deathwalker81
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Neuling78 hat folgendes geschrieben::
Sorry, wenn ich nochmal nachfrage.

Gehe ich zum Hifi Fachmarkt und kaufe dort etwas, habe ich kein 14tägiges Widerrufsrecht?
Ich dachte immer, Händler müssen ein Widerrufsrecht gewähren?!

Hab grad das Gefühl, dass mein ganzes Rechtsempfinden Schieflage bekommt.


Nein, keinerlei Widerrufsrecht... wenn der Händler ein Rücktrittsrecht gewährt, beruht selbiges i. d. R. auf reiner Kulanz.
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Neuling78
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Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen. Ich bin in der Angelegenheit wohl bisher blind durch die Welt gelaufen.
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Neuling78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Frage noch:

Wenn jemand per Telefon in dieser Werkstatt bestellt, ist das dann nicht auch fernmündlich?
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Fernmündlich ja, allerdings liegt trotzdem kein Fernabsatzvertrag vor. Es mangelt an dem organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems.

Grüße
KurzDa
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nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Neuling78 hat folgendes geschrieben::
Ich bin in der Angelegenheit wohl bisher blind durch die Welt gelaufen.
Ja, sind Sie. Zur Beruhigung hier klicken. Winken
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Sapere Aude! (Kant)
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Lesestoff: Ralf Höcker, Lexikon der Rechtsirrtümer, S. 54f. ("Rücktritt vom Vertrag") Winken
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deathwalker81
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::
Lesestoff: Ralf Höcker, Lexikon der Rechtsirrtümer, S. 54f. ("Rücktritt vom Vertrag") Winken


Das Ding habe ich auch bei mir im Bücherschrank Winken
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.10.07, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

wo würden wir denn hinkommen, wenn jedes rechtsgeschäft ohne begründung widerrufbar wäre, dahin die rechtssicherheit
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