Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - muss bei beweis durch zeugen reguliert werden?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

muss bei beweis durch zeugen reguliert werden?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
samson501
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 09:27    Titel: muss bei beweis durch zeugen reguliert werden? Antworten mit Zitat

bei einem verkehrsunfall ist die schuldfrage nicht eindeutig geklärt. ein beteiligter hat jedoch einen zeugen, der den gegner belastet. der gegner hat keinen gegenbeweis, der ihn entlastet. muss die haftpflicht-versicherung aufgrund der zeugenaussage zu 100 % regulieren oder kann sie trotz des beweises auf teilschuld entscheiden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 09:34    Titel: Re: muss bei beweis durch zeugen reguliert werden? Antworten mit Zitat

samson501 hat folgendes geschrieben::
muss die haftpflicht-versicherung aufgrund der zeugenaussage zu 100 % regulieren oder kann sie trotz des beweises auf teilschuld entscheiden?


erwartest du darauf im Ernst ´ne Antwort?

Eine Antwort wäre nur möglich, wenn der Sachverhalt bekannt wäre. Mit der gestellten Frage kann man nicht mal spekulieren.

Zur Frage der 100%-Haftung oder der "Teilschuld": ich vermute, es handelt sich um 2 KFZ, die miteinander kollidiert sind? Dann ist eine 100%-Haftung des einen seltener als man sich das manchmal vorstellt. Stichwort "Gefährdungshaftung", kann man auch im I-Net finden. (Suchbegriffe "Gefährdungshaftung" und "KFZ")
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
samson501
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

es geht um zwei kfz, die kollidiert sind, wobei eines stand, was der zeuge auch aussagt. somit wäre das stehende fahrzeug entlastet. technisch ist weder erwiesen, dass das fahrzeug stand, noch dass es fuhr - es gibt also keinen gegenbeweis gegen die aussage des zeugen. muss die versicherung dann regulieren oder muss der zeuge nicht berücksichtigt werden? bei dem zeugen handelt es sich um den volljährigen beifahrer des geschädigten, der nicht verwandt oder verschwägert, sondern nur befreundet ist!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

je nach konkretem hergang kann die haftungsqoute bei 100% liegen, oder, je nach sachlage unter berücksichtigung der "betriebsgefahr" bei 75%, je nach konkretem hergang (linksabbieger?) evtl. auch bei 50%...usw...usw...

die konkrete haftungsquote werden die versicherer ausschachern.
wenn die beteiligten damit nicht einverstanden sind, kann mans vors gericht zerren, und dann entscheidet ein richter über die haftungsquote...
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
samson501
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

fakt ist wohl aber, dass die zeugenaussage als nachweis einzubeziehen ist, d. h. wenn sich aus der zeugenaussage und den schilderungen des geschädigten ein anspruch auf 100 % ergibt, muss die versicherung bei einem nicht erbringbaren gegenbeweis auch 100 % haften und kann nicht den zeugen außer acht lassen und so entscheiden, als gäbe es keinen, oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Elyss
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 904
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versichrung kann auch wenn es einen Zeigen gibt auf eine Quote entscheiden. Hier kommt es nämlich darauf an, was der Zeuge aussagt und ob die Versicherung diesem Zeugen glaubt. Aus Ihrer pauschalen Schilderung lässt sich nichts dazu sagen.
_________________
Grüßle

Elyss
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

samson501 hat folgendes geschrieben::
fakt ist wohl aber, dass die zeugenaussage als nachweis einzubeziehen ist


das ist richtig.

ob alleine aus der zeugenaussage aber eine haftungsquote von 100% wird, wissen die götter...oder der gott...wer auch immer Smilie
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 06.10.07, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

samson501 hat folgendes geschrieben::
fakt ist wohl aber, dass die zeugenaussage als nachweis einzubeziehen ist, d. h. wenn sich aus der zeugenaussage und den schilderungen des geschädigten ein anspruch auf 100 % ergibt, muss die versicherung bei einem nicht erbringbaren gegenbeweis auch 100 % haften und kann nicht den zeugen außer acht lassen und so entscheiden, als gäbe es keinen, oder?


Es ist doch alles nur eine Preisfrage.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.