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Verfasst am: 03.10.07, 09:25 Titel: Gebäudeversicherung kündigt den Versicherungsvertrag
Hallo ich habe ein Problem mit der Gebäudeversicherung,
ich hatte vor 4 Wochen zwei Versicherungsschäden einen Wasserrohrbruch von 170€ den die Versicherung bezahlt hat und einen Überspannungsschaden an der Heizanlage. Die Steuerung hat einen Überspannungsschaden so wie mir der Heizungsmonteuer mitgeteilt hat.Diesen Schaden habe ich dann für 1200€ reparieren lassen und der Versicherung mitgeteilt.Die Versicherung hat dann die Steuerung bei mir abgeholt und läßt sie von einem Gutachter der nur für die Versicherung arbeitet begutachten.
Ich könnte mir vorstellen wie dieses Gutachten ausfällt.Eine Entscheidung ist mir noch nicht mitgeteilt worden, sondern es ist mir von Versicherungsseite innerhalb von 4 Wochen zum 30.10.2007 gekündigt worden.
Wie kann ich nun weiter vorgehen, ist es sinnvoll einen Rechtsanwalt einzuschalten?.
Wen ich einen neuen Vertrag bei einer anderen Versicherung abschließe, werden meine alten Daten von der Versicherung weitergegeben?.
Ich habe die Erfahrung gemacht eine Online-Versicherung ist billig, aber nicht gut wen man einen Schaden hat.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Verfasst am: 03.10.07, 09:34 Titel: Re: Gebäudeversicherung kündigt den Versicherungsvertrag
Listernohl hat folgendes geschrieben::
sondern es ist mir von Versicherungsseite innerhalb von 4 Wochen zum 30.10.2007 gekündigt worden..
ist zwar nicht unbedingt üblich, dass der Versicherer bereits nach zwei (kleineren) Schäden kündigt (zumal der zweite Schaden möglicherweise gar nicht ersatzpflichtig ist....), kommt aber schonmal vor.
Listernohl hat folgendes geschrieben::
Wie kann ich nun weiter vorgehen, ist es sinnvoll einen Rechtsanwalt einzuschalten?..
Warum? Wegen des Gutachtens? oder wegen der Kündigung? Wenn´s wegen der Kündigung ist: vergiss es. Es besteht das gesetzlich und vertraglich vereinbarte Recht jedes der beiden Vertragspartner, im Schadenfall den Vertrag zu kündigen. Dagegen ist nix zu machen.
Listernohl hat folgendes geschrieben::
Wen ich einen neuen Vertrag bei einer anderen Versicherung abschließe, werden meine alten Daten von der Versicherung weitergegeben?.
.
Die Daten werden nicht "automatisch" an den Folgeversicherer weitergegeben. Aber man muss bei Neuabschluss angeben, dass man bereits Vorschäden hatte und dass der Vorversicherer den Vertrag gekündigt hat. Der Folgeversicherer wird dann beim Vorversicherer nachfragen und so zu seinen Informationen kommen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Hallo Mogli,
ich werde einen Rechtsanwalt aufsuchen wegen des Gutachtens der Versicherung,
ich kann mir nicht vorstellen das dieses Gutachten nicht nach den Vorstellungen der Versicherung ausfällt, wen ich nur von diesen bezahlt werde.
Auch der Gutachter der Versicherung kann einen Schaden nur so kalkulieren, daß er für den errechneten Betrag auch wirklich behoben werden kann.
Ich würde halt erstmal abwarten, bis eine Antwort des Sachverständigen, bzw. der Versicherung vorliegt, bevor ich zum Anwalt renne _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Anmeldungsdatum: 11.06.2007 Beiträge: 228 Wohnort: In der grünen Lunge des Ruhrgebiets
Verfasst am: 05.10.07, 17:52 Titel:
Gutachter sind im Normalfall auch keine Personen, die der Versicherung nach dem Mund reden, sondern der Versicherung nur helfen, einen genauen Blick über das Schadenausmaß und den Schadenhergang zu machen. Der Sachbearbeiter kann von solch tiefen Detailfragen keine Kenntnis haben, das wäre zuviel verlangt. Ich würde mit dem RA also erstmal nichts überstürzen sondern das Gutachten abwarten.
Bezüglich der Kündigung würde ich auf die Versicherung zugehen und um eine Wandlung in eine Aufhebung im gegenseitigen EInvernehmen oder eine Kündigung durch den Kunden bitten. Der Versicherung ist es meist "relativ egal", hauptsache der Vertrag wird aufgehoben. _________________ Der Grundsatz indiziert die Ausnahme. Und Recht habe ich grundsätzlich.
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