Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beitrge: 335 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 02.10.07, 13:11 Titel: Uni-Frage
K geht zum Kiosk und sagt zu dessen Inhaber V: „Kicker, ey!” V legt K daraufhin das aktuelle Kicker-Heft auf den Tresen und sagt: „4 Euro.” K nimmt das Heft, kramt wortlos aus seinem Portemonnaie einen Fünf-Euro-Schein und legt ihn auf den Tresen. V grunzt, nimmt den Fünf-Euro-Schein an sich und legt K ein Ein-Euro-Stück auf den Tresen. K ist schon in die Lektüre des Kickers vertieft, hat die Welt um sich herum vergessen und verschwindet, das Ein-Euro-Stück zurücklassend, in die tiefe Nacht.
Wieviele Verträge sind aus diesem Sachverhalt insgesamt ersichtlich?
----------
Rückgeld = Verfügungsgeschäft? Wären es ohne das Zurücklassen der Münze vier Verträge???
1. schuldrechtlicher Kaufvertrag mit dem Inhalt Kickerheft gegen 4 Euro
2. dinglicher Vertrag = Übereignung des Heftes durch V an K
3. dinglicher Vertrag = Übereignung der 5 Euro an V
4. dinglicher Vertrag = Übereignung des 1 Euro an K. Problem: K hat das Wechselgeld nicht genommen, daher hat die Übereignung u.U. noch nicht stattgefunden.
Sie knnen keine Beitrge in dieses Forum schreiben. Sie knnen auf Beitrge in diesem Forum nicht antworten. Sie knnen Ihre Beitrge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie knnen Ihre Beitrge in diesem Forum nicht lschen. Sie knnen an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.