Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fangschaltung: tritt Rechtschutzversicherung ein?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fangschaltung: tritt Rechtschutzversicherung ein?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Sophia45
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.08.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.10.07, 23:10    Titel: Fangschaltung: tritt Rechtschutzversicherung ein? Antworten mit Zitat

Folgender Fall

X hat eine Fangschaltung beantragt. Das Ergebnis ergibt, daß die gefangenen Anrufe von der Bekannten Y betätigt wurden. Y hatte aber (warum auch immer) mit unterdrückter Isdn Festnetznummer angerufen. Es ist allgemein bekannt, daß X und Y sich durch einen früheren gemeinsamen beruflichen Zusammenhang gut kannten und früher ein gutes Verhältnis hatten.
Die Anrufe fanden immer zu normalen Tageszeiten statt.

Y hat nun einen Brief vom Anwalt des X bekommt, mit dem Vorwurf, X anonym angerufen habe, und Y wird in dem Brief auffordert, weitere Anrufe zu unterlassen, sonst wird er auf Unterlassungsklage geklagt und es wird dann Strafanzeige erstattet.

Frage: wenn nichts weiteres passiert (X möchte es möglichst bei dieser Warnung belassen und nicht Anzeige erstatten) , besteht trotzdem Aussicht daß die Rechtschutzversicherung von X die bisherigen Anwaltkosten und die Kosten der Fangschaltung übernimnmt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heronimus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 30.09.2007
Beiträge: 65
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 02.10.07, 00:58    Titel: Übernahme Rechtsschutz Antworten mit Zitat

Hi Sophia,

ich kann nicht erkennen, daß X durch Y ein Schaden entstanden ist.
Du schreibst ja selbst, daß zuüblichen Zeiten angerufen wurde.

Ich kann nicht naachvollziehen, warum hier eine Unterlassungsklage angestrebt werden soll.

Y kann sich jederzeit darauf berufen, daß sie X angerufen hätte, aber keine Verbindung bekam.
Eine technische Störung ist schwer nachweisbar und ob Y die Wahrheit sagt.

Die Aussichten, eine UL-Klage zu gewinnen stehen somit schlecht.
Die Rechtsschutz dürfte auch nicht bezahlen, weil kein Schaden zustande kam und die Aussicht auf einen Prozessgewinn nur mäßig ist. Eine RS investiert in solche Unterfangen i.d.Regel nicht.

Mein Tipp: X soll die Telefon-Nummer ändern, dann ist Ruhe.
Und wenn doch nicht, und Y ruft wieder an und sagt nichts, dann soll X einfach mit der Trillerpfeife mal kräftig pusten, das dürfte wirken.

Gruß
Herronimus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 02.10.07, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

für eine leistung der RS muss immer vorher eine deckungszusage eingeholt werden. die RS muss z.b. prüfen ob überhaupt erfolgsaussicht besteht.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heronimus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 30.09.2007
Beiträge: 65
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 02.10.07, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig !

Und weil die Chancen ungünstig dafür stehen, wird die RS wohl einen Rückzieher machen.
Im übrigen, es gibt RS-Versicherer, die aus ökonomischen Gründen eine interne Rechtsberatung für ihre Mitglieder/Versicherten anbieten, um im Vorfeld bereits nicht nur dem Versicherten zu helfen, sondern teure, aufwändige und aussichtlose Verfahren vorn vornherein für sich abzuwenden.
Auch da wäre eine Beratung sinnvoll. Ansonsten, Fachberatung, bevor etwas getan wird, ist immer angebracht.
Selbst man keine RS hat oder eine hohe Selbstbeteiligung. Man kann als Geringverdiener Prozesskostenhilfe beantragen oder auch mal aus eigener Tasche bezahlen. Ein Erstgespräch, eine Beratung kostet im Schnitt nur 50 - 100 Euro bei einem Anwalt. Das geht eigentlich finde ich.

Gruß
Heronimus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.