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Hallo. Angenommen, A kann einen Vertrag mit B nach § 119 BGB anfechten. Allerdings hat er Angst, viel Schadenersatz zahlen zu müssen und ist sich nicht sicher, ob es nicht doch günstiger wäre, die Vertragspflicht zu erfüllen. Kann er von B eine verbindliche Auskunft über die Höhe des Schadenersatzes verlangen, um entscheiden zu können? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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