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Anfechtung, Schadenersatz nach § 122 BGB

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.10.07, 22:51    Titel: Anfechtung, Schadenersatz nach § 122 BGB Antworten mit Zitat

Hallo. Angenommen, A kann einen Vertrag mit B nach § 119 BGB anfechten. Allerdings hat er Angst, viel Schadenersatz zahlen zu müssen und ist sich nicht sicher, ob es nicht doch günstiger wäre, die Vertragspflicht zu erfüllen. Kann er von B eine verbindliche Auskunft über die Höhe des Schadenersatzes verlangen, um entscheiden zu können?
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deathwalker81
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 03.10.07, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiss nicht ob man es vom "Geschädigten" *verlangen* kann im voraus Auskunft darüber zu geben...

AFAIK wird die Schadensersatzhöhe den Wert der Ware nicht übersteigen... bei teuren Dingen (Auto) ist das natürlich extrem unangenehm.

Kommt sicherlich auch auf den konkreten Anfechtungsgrund an... evtl. entfällt ja eine SE-Pflicht wegen § 122 II BGB.

Grüße
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