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Garantie und Gewährleistung Gebrauchtwagen

 
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Sonni101
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Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 02.10.07, 07:42    Titel: Garantie und Gewährleistung Gebrauchtwagen Antworten mit Zitat

Hallo Smilie

Angenommen man kauft einen Gebrauchtwagen beim Händler inkl. "Gebrauchtwagengarantie".
Zwei Wochen nach dem Kauf wird ein Magel festegestellt, der Kunde lässt den Mangel nach Absprache mit dem Händler reparieren, jedoch werden die Kosten laut Garantiebestimmungen nicht zu 100% übernommen.

Hätte der Kunde ein Recht auf 100% Kostenerstattung durch den Händler aufgrund der Gewährleistung?

Gruss, Sonni
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 02.10.07, 15:43    Titel: Re: Garantie und Gewährleistung Gebrauchtwagen Antworten mit Zitat

Sonni101 hat folgendes geschrieben::


Hätte der Kunde ein Recht auf 100% Kostenerstattung durch den Händler aufgrund der Gewährleistung?



JA - Wenn der Mangel bei Übergabe schon vorlag. Im Zweifel trägt der Händler die Beweislast.
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.10.07, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

und darauf würde ich auch bestehen, da viele händler meinen mit einer solchen garantie der gewährleistung zu entgehen.

alternativ kann man dem händler anbieten, den differenzbetrag zu zahlen, bzw. vorzuschießen
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