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Ich habe mich im Sommer bei Routenplaner->klarname editiert by Ex< angemeldet und das Service nur 1x in Anspruch genommen. Leider habe ich verabsäumt innerhalb des Testmonats eine Kündigung durchzuführen, da ich so etwas noch nie gebraucht habe bzw. meiner Meinung nach unüblich ist.
Bei der Anmeldung stand unterhalb folgender Text den ich nicht beachtet/bemerkt hatte:
Zitat:
* Nur richtig eingegebene Daten nehmen am Gewinnspiel teil. Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse xx.xx.xx.xx bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: identifizierbar. Durch Betätigung des Button "ROUTE PLANEN " beauftrage ich >klarname editiert by Ex<, mich für den Zugang zum Routenplaner freizuschalten und soweit gewünscht, mich für das Navigationsgeräte - Gewinnspiel zu registrieren. Der einmalige Preis für einen Drei-Monats-Zugang zu unserem Routenplaner beträgt 59,95 € inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.
Ich habe bei der Anmeldung ein Bestätigungslink erhalten, den ich angeklickt habe. In diesem E-Mail war ein Anhang der AGB aber kein zusätzlicher Text im E-Mail das dieser Zugang für 1 Monat kostenlos ist und dann ein 3 Monatzugang zu bezahlen ist.
Nach der Registrierung habe ich noch ein E-Mail mit den Zugangsdaten erhalten, aber auch kein Text bezüglich des Testmonats.
Danach kam kein Hinweis mehr, dass das Testmonat zu ende geht, sondern 1 Monat später kam die Zahlungsaufforderung.
Ich habe dann gekündigt, aber natürlich schon zu spät und habe auch versucht das ganze zu wiederrufen, da ich dies übersehen hatte. Das wurde abrer abgelehnt und bekam folgendes e-mail retour:
Zitat:
Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.
Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer Email-Adresse.
Bei Ihrer Anmeldung haben Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelesen und akzeptiert. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.
Die Tatsache, dass Sie bisher unsere Dienstleistung noch nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen haben, ändert vertraglich nichts, da das Entgelt für die Bereitstellung des Datenbank Zuganges berechnet wird. (vgl. AGB & Verbraucherinformationen). Das eingeräumte Widerrufsrecht von einem Monat haben Sie gar nicht, zu spät oder unwirksam genutzt, daher haben wir Ihren beantragten Datenbank - Zugang freigeschaltet und in Rechnung gestellt. Wann und in welchem Ausmaße Sie unser Datenbank Angebot nutzen, bleibt natürlich Ihnen überlassen und Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich mit Ihren Zugangsdaten einzuloggen.
Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbaucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.
Die Erstellung, Aktualisierung und Unterhaltung einer für den Online-Zugriff durch Dritte fähigen Datenbank stellt eine beträchtliche Investition dar. Hinzu kommen die von uns verauslagten Kosten für die Inhalte. Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.
Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Datenbank sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!
Meiner Meinung nach müsste die Firma den Kunden nochmals auf ein Ende der kostenlosen Frist hinweisen.
Hoffe da kann mir jemand weiterhelfen, ob dieser Vorgang von >klarname editiert by Ex<o.k. ist, und ob man da eine Chance hat dagegen anzufechten. Ich denke ob die diversen Gesetze wie z.B. e-commerce eingehalten wurden.
Meiner Meinung nach müsste die Firma den Kunden nochmals auf ein Ende der kostenlosen Frist hinweisen.
Wie kommen Sie auf diese Idee?
haiflosse hat folgendes geschrieben::
Hoffe da kann mir jemand weiterhelfen
In diesem Zusammenhang der Hinweis auf die
Forenregeln hat folgendes geschrieben::
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
Ich denke ob die diversen Gesetze wie z.B. e-commerce eingehalten wurden.
Das wäre zu prüfen. Ich kenne allerdings kein Gesetz 'e-commerce', welches in Deutschland anwendbar wäre. Könnten Sie das mal verlinken?
Und: verschiebibert ins Verbraucherrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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