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Verfasst am: 03.10.07, 12:30 Titel: kündigung eines online-dienstes
Zitat:
2.6 Für die Nutzung der Dienste von „xy“ entstehen derzeit keine Kosten. Der Anbieter behält sich jedoch vor, seine Dienste zukünftig kostenpflichtig anzubieten, sofern es wirtschaftliche Ereignisse erfordern. Der Nutzer wird darüber jedoch frühzeitig per E-Mail informiert.
2.7 Der Vertrag ist auf ein Jahr begrenzt und gebührenfrei. Er verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Teilnehmer nicht ein Monat vor Ablauf des Vertrages schriftlich per Brief oder Fax kündigt.
so ein auszug aus den agb eines internet-angebots.
der vetrag kann also nur 1 monat vor ablauf eines "vertragsjahres" gekündigt werden. aber wenn das
Zitat:
seine Dienste zukünftig kostenpflichtig anzubieten
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 03.10.07, 14:36 Titel: Re: kündigung eines online-dienstes
koco hat folgendes geschrieben::
hat er dann ein sonderkündigungsrecht?
Das braucht er nicht, weil er einen kostenfreien Einjahresvertrag abgeschlossen hat. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
aber der vertrag verlängert sich doch, wenn man nicht vor ablauf des jahres kündigt, automatisch um ein jahr,
man kann also jährlich bis einen monat vor ablauf des jahres kündigen. und bis jetzt ist noch alles kostenlos, auch die folgejahre. oder nicht?
wenn der anbieter jetzt geld verlangen will, dann muss man doch irgendwie rauskommen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 03.10.07, 17:11 Titel:
koco hat folgendes geschrieben::
habe ich hier grad nen denkfehler?
Ja. Die automatische Verlängerung findet zu den vereinbarten Bedingungen statt. Wenn eine Seite an diesen Bedingungen etwas ändern will, muß sie das Einverständnis der anderen Seite einholen. Wird das Einverständnis verweigert, bleibt es bei den alten Bedingungen.
Im hier geschilderten Fall müßte also der Anbieter irgendwann vor Ablauf des aktuellen Vertrages mitteilen, daß der Dienst nach Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit nur noch gegen X Euro zu haben ist. In aller Regel wird in dieser Mitteilung ein Hinweis enthalten sein nach dem Motto 'Wenn wir in den nächsten vier Wochen nichts von Ihnen hören, gilt die Änderung als akzeptiert. Sollten Sie mit der Änderung nicht einverstanden sein und widersprechen, gilt dies als Kündigung zum Datum X' (so oder ähnlich). _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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