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wer muss das Geld vom Schädiger holen?

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 03.10.07, 16:30    Titel: wer muss das Geld vom Schädiger holen? Antworten mit Zitat

Hallo. Angenommen, A hat eine Kaskoversicherung. B beschädigt fahrlässig die versicherte Sache vom A. Also ist das sowohl ein Versicherungsfall, als auch B macht sich schadenersatzpflichtig. Fragen:

- Von wem muss A das Geld holen: Von seiner Versicherung oder von B?
- Wenn B zahlungsunfähig ist, ist das ein Problem von A oder von der Versicherung?
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 04.10.07, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Von wem muss A das Geld holen: Von seiner Versicherung oder von B?


Das kann A sich raussuchen. Entweder er nimmt seine (Voll?-)Kasko in Anspruch, was zu einer Rückstufung des SFR führt, oder er holt sich das Geld direkt bei B.

Zitat:
Wenn B zahlungsunfähig ist, ist das ein Problem von A oder von der Versicherung?


Wenn A das Geld von B will, ist es das Problem von A.
Wenn A sich den Schaden von seiner Kakso bezahlen läßt, ist es das Problem der Versicherung, ob sie Regress nehmen kann und am Ende auch bekommt.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04.10.07, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort Smilie
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