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Verfasst am: 03.10.07, 16:30 Titel: wer muss das Geld vom Schädiger holen?
Hallo. Angenommen, A hat eine Kaskoversicherung. B beschädigt fahrlässig die versicherte Sache vom A. Also ist das sowohl ein Versicherungsfall, als auch B macht sich schadenersatzpflichtig. Fragen:
- Von wem muss A das Geld holen: Von seiner Versicherung oder von B?
- Wenn B zahlungsunfähig ist, ist das ein Problem von A oder von der Versicherung? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Von wem muss A das Geld holen: Von seiner Versicherung oder von B?
Das kann A sich raussuchen. Entweder er nimmt seine (Voll?-)Kasko in Anspruch, was zu einer Rückstufung des SFR führt, oder er holt sich das Geld direkt bei B.
Zitat:
Wenn B zahlungsunfähig ist, ist das ein Problem von A oder von der Versicherung?
Wenn A das Geld von B will, ist es das Problem von A.
Wenn A sich den Schaden von seiner Kakso bezahlen läßt, ist es das Problem der Versicherung, ob sie Regress nehmen kann und am Ende auch bekommt. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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