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Person B. ist seit 2 Jahren und 6 Monaten selbstständig. Sie ist natüclich bei diversen Versicherungen versichert. Sie bekommt Zeitschriften, die sie nicht zuordnen kann und nach 2 Jahren eine Abrechnung über die Mitgliedschaft diesen Jahres über 100 Euro. Dies betrifft eine Mitgliedschaft eines bestimmten Verbandes/ Bundes.
Person B. weiß aber nichts von der Mitgliedschaft und findet auch keine Papiere darüber. Sie kündigt vorsichtshalber zum Ende des Jahres. Dann bekommt Sie Post : Die Bestätigung der Kündigung und eine Warnung,. das diverse Versicherungen dann teurer werden, wenn Person B. aus dem Verband austritt. Ausserdem rechnete man ihr 3 volle Jahresbeträge an, den sie innerhalb von zwei Wochen bezahlen soll. Person B, ist aber erst seit 2,5 Jahren selbsständig.
Meine Fragen:
Ist es rechtens, das Geld von 3 Jahren zu berechnen, und damit 6 Monate zuviel ?
Darf Person B. einen Nachweis über die ( versehentliche) Mitgliedschaft verlangen ?
Darf ein Verband den Austritt der Mitgiedschaft der Versicherung melden ? ( Datenschutz)
Darf ein Verband Beiträge anmahnen ?
ich denke das Vereinsrecht ist hier weniger betroffen.
Handelt es sich bei dem "Berufsverband" vielleicht um so was wie eine Innung ?
Auch aus den Versicherungsunterlagen mußte sich ja ergeben, welche Angaben (MItgliedschaft im Verband) bei der Beantragung gemacht wurden. _________________ Spezi
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Nein es handelt sich dabei nicht um einen Berufsverbdand. Sondern um einen Verband, in dem man "freiwillig ist" . "Xy Verband ev" steht im Briefkopf. Was das mit Versicherungen zu tun hat, konnte bisher nicht geklärt werden...
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