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XY hat einen Verein ohne wirtschaftliche Interessen gegründet und als Clubhaus eine ehemalige Kneipe dauerhaft gemietet. Zutritt haben nur Vereinsmitglieder. Der Verein beschäftigt 2 Mitarbeiter auf 400 euro Basis.
Dazu hätte ich zwei Fragen:
Gilt hier das Rauchverbot im Sinne des neuen Nichtraucherschutzgesetzes?
Wenn im Clubhaus Alkohol ausgeschenkt werden soll, ist dann eine spezielle Schankerlaubnis erforderlich?
Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 176 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.09.07, 15:28 Titel:
Hallo Olaf!
Das hat meines Erachtens nur entfernt etwas mit Vereinrecht zu tun - kenne mich da auch nicht so aus. Soweit ich das in Erinnung habe, denkt sich jedes Bundesland sein eigenes Nichtraucherschutzgesetz aus. Insofern wäre das Bundesland, dass du meinst, interessant. Dann kann man einfach mal nach dem entsprechenden Gesetz goggeln und nachlesen.
Es grüßt: Der Kilian. _________________ Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
wenn es sich um ein Vereinsheim handelt liegt es bei dem Verein hier eine Hausordnung zu machen. Ich denke nicht, dass man sowas mit einer öffentlichen Kneipe gleichsetzten kann.
Wegen der Schankerlaubnis würd ich mal beim Gewerbeaufsichtsamt anrufen
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