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DerSpuk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 15:05    Titel: Clubhaus Antworten mit Zitat

XY hat einen Verein ohne wirtschaftliche Interessen gegründet und als Clubhaus eine ehemalige Kneipe dauerhaft gemietet. Zutritt haben nur Vereinsmitglieder. Der Verein beschäftigt 2 Mitarbeiter auf 400 euro Basis.
Dazu hätte ich zwei Fragen:
Gilt hier das Rauchverbot im Sinne des neuen Nichtraucherschutzgesetzes?
Wenn im Clubhaus Alkohol ausgeschenkt werden soll, ist dann eine spezielle Schankerlaubnis erforderlich?

mfg/Olaf
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derkilian
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 176
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Olaf!

Das hat meines Erachtens nur entfernt etwas mit Vereinrecht zu tun - kenne mich da auch nicht so aus. Soweit ich das in Erinnung habe, denkt sich jedes Bundesland sein eigenes Nichtraucherschutzgesetz aus. Insofern wäre das Bundesland, dass du meinst, interessant. Dann kann man einfach mal nach dem entsprechenden Gesetz goggeln und nachlesen.

Es grüßt: Der Kilian.
_________________
Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wenn es sich um ein Vereinsheim handelt liegt es bei dem Verein hier eine Hausordnung zu machen. Ich denke nicht, dass man sowas mit einer öffentlichen Kneipe gleichsetzten kann.
Wegen der Schankerlaubnis würd ich mal beim Gewerbeaufsichtsamt anrufen Idee

Gruß roni
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wittmac
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 32
Wohnort: Geislingen

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 14:22    Titel: Rauchverbot Antworten mit Zitat

Hallo,
wir haben ein VdR (1.Verein diskriminierter Raucher) und haben wegen dem Rauchen in unserem Vereinsheim auch Schwierigkeiten.
Gruß wittmac
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karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, dass hier das Gaststättengesetz greift. http://bundesrecht.juris.de/gastg/BJNR004650970.html besonders §23.
IMO gibt es nur in Hamburg eine Ausnahme für Vereinslokale. http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/bsg/gesundheit/gesundheitsfoerderung-und-vorsorge/nichtraucherschutz/start.html#headline6.
Zitat:
Vom Rauchverbot ausgenommen ist das Rauchen auf den Terrassen von Restaurants und Cafés, in Festzelten bei zeitlich befristeten Veranstaltungen sowie in Vereins- bzw. Clubräumen von eingetragenen Vereinen, die nicht öffentlich zugänglich sind.

_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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