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Verfasst am: 04.10.07, 22:09 Titel: wer darf gegen UWG-Verstöße Vorgehen?
Guten Tag,
die im § 4 UWG genannten Beispiele des unlauteren Wettbewerbs sollen nicht nur Wettbewerber schützen. Manche dieser Vorschriften schützen z.B. nur Verbraucher (Nr. 2,6,...) oder Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer (Nr. 1). Dann hieß es bei uns, Wettbewerber können nicht gegen solche Verstöße vorgehen und Unterlassung verlangen, weil nicht sie geschützt werden sollen. Ist es bei Euch auch so?
Wenn Verbraucher durch eine Vorschrift im UWG geschützt werden sollen, darf ein einzelner Verbraucher gegen entsprechende Verstöße vorgehen oder muss er die Verbraucherzentrale "einschalten"? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
die im § 4 UWG genannten Beispiele des unlauteren Wettbewerbs sollen nicht nur Wettbewerber schützen. Manche dieser Vorschriften schützen z.B. nur Verbraucher (Nr. 2,6,...) oder Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer (Nr. 1). Dann hieß es bei uns, Wettbewerber können nicht gegen solche Verstöße vorgehen und Unterlassung verlangen, weil nicht sie geschützt werden sollen. Ist es bei Euch auch so?
Nee, so isses zum Glück nicht. § 8 UWG zählt alle aktivlegitimierten Personen auf, die jeden Wettbewerbsverstoss geltend machen können. Denn § 8 II UWG verweist auf § 8 I UWG, der widerum auf § 3 UWG verweist, der dann durch die § 4-7 UWG ausgestaltet wird.
Ein Beispiel: Nutzt ein Mitbwerber die Unerfahrenheit von Kindern aus, steigert er automatisch seinen Umsatz, erlangt also einen Vorteil gegenüber anderen Mitbewerbern.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Das Beispiel ist logisch und das Gesetz verstehe ich auch so. Nur dann müssen wir das mit der Professorin klären. Wir werden das, glaube ich, am nächsten Donnerstag konkreter besprechen. Mal sehen, ob es sich von selbst regelt... _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Von selbst hat sich das leider nicht geregelt. Und ich habe nicht gefragt . Aber noch eine solche Behauptung ist gekommen: Verbraucherzentralen können angeblich nicht gegen Verstöße nach §6 UWG vorgehen, weil es nur Wettbewerber betrifft. Ist zumindest das bei Euch auch so? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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