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wer darf gegen UWG-Verstöße Vorgehen?

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04.10.07, 22:09    Titel: wer darf gegen UWG-Verstöße Vorgehen? Antworten mit Zitat

Guten Tag,
die im § 4 UWG genannten Beispiele des unlauteren Wettbewerbs sollen nicht nur Wettbewerber schützen. Manche dieser Vorschriften schützen z.B. nur Verbraucher (Nr. 2,6,...) oder Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer (Nr. 1). Dann hieß es bei uns, Wettbewerber können nicht gegen solche Verstöße vorgehen und Unterlassung verlangen, weil nicht sie geschützt werden sollen. Ist es bei Euch auch so?
Wenn Verbraucher durch eine Vorschrift im UWG geschützt werden sollen, darf ein einzelner Verbraucher gegen entsprechende Verstöße vorgehen oder muss er die Verbraucherzentrale "einschalten"?
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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jurico
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 04.10.07, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wer gegen UWG-Verstöße vorgehen darf, ergibt sich aus § 8 Abs. 3 UWG. Verbraucher stehen da nicht drin, aber Verbraucherzentralen. Winken

BTW: Liste der qualifizierten Einrichtungen gem. § 4 UKlaG
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, und was ist mit der ersten Frage?
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
die im § 4 UWG genannten Beispiele des unlauteren Wettbewerbs sollen nicht nur Wettbewerber schützen. Manche dieser Vorschriften schützen z.B. nur Verbraucher (Nr. 2,6,...) oder Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer (Nr. 1). Dann hieß es bei uns, Wettbewerber können nicht gegen solche Verstöße vorgehen und Unterlassung verlangen, weil nicht sie geschützt werden sollen. Ist es bei Euch auch so?


Nee, so isses zum Glück nicht. § 8 UWG zählt alle aktivlegitimierten Personen auf, die jeden Wettbewerbsverstoss geltend machen können. Denn § 8 II UWG verweist auf § 8 I UWG, der widerum auf § 3 UWG verweist, der dann durch die § 4-7 UWG ausgestaltet wird.

Ein Beispiel: Nutzt ein Mitbwerber die Unerfahrenheit von Kindern aus, steigert er automatisch seinen Umsatz, erlangt also einen Vorteil gegenüber anderen Mitbewerbern.

Grüße
KurzDa
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Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das Beispiel ist logisch und das Gesetz verstehe ich auch so. Nur dann müssen wir das mit der Professorin klären. Wir werden das, glaube ich, am nächsten Donnerstag konkreter besprechen. Mal sehen, ob es sich von selbst regelt...
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 06.10.07, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mal sehen, ob es sich von selbst regelt...
Bestimmt! Poste mal die Antwort Deiner Professorin.

Grüße
KurzDa
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 12.10.07, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Von selbst hat sich das leider nicht geregelt. Und ich habe nicht gefragt Verlegen. Aber noch eine solche Behauptung ist gekommen: Verbraucherzentralen können angeblich nicht gegen Verstöße nach §6 UWG vorgehen, weil es nur Wettbewerber betrifft. Ist zumindest das bei Euch auch so?
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