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Flugzeuge ohne Rechtsgrundlage abschießen?
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 16.09.07, 13:04    Titel: Flugzeuge ohne Rechtsgrundlage abschießen? Antworten mit Zitat

Verteidigungsminister Jung würde unter Notstandsgesichtspunkten den Befehl geben ein entführtes Passagierflugzeug bei einem Terrorangriff abschießen lassen... - auch ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage (das entsprechende Regelungen enthaltende Luftsicherheitsgesetz hat bekanntlich das BVerfG vor kurzem gekippt) - klick u.a. hier.

Meinungen?
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Da frage ich mich allerdings, was von einem Minister zu halten ist,
der öffentlich ankündigt, sich über eine verfassungsrechtliche Entscheidung
hinwegzusetzen.
Denn dies
Zitat:
Jung räumte zwar ein, dass das Bundesverfassungsgericht den Abschuss eines gekaperten Passagierflugzeuges
auf die Fälle beschränkt habe, in denen nur Terroristen und keine Unschuldigen an Bord seien.

kann man ja wohl nicht missverstehen.

Ein Minister der meint sich so über das Verfassunggericht zu stellen muss abgesetzt werden!


Gr.
ZetPeO
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Exrichter,

es gibt Entscheidungen, bei denen ich hoffe, daß ich nie vor so einer stehen werde. Zu diesen Entscheidungen gehören die um ein Menschenleben gegen viele Menschenleben. Damit sind wir schon fast beim 11. September 2001.

Ob der Minister die Diskussion über die Notstandsgesetze wieder beleben möchte, weiß ich nicht. Aber ich halte seine Äußerungen für politisch unklug und unverantwortlich. Wie sagte doch das Bundesverfassungsgericht:

BVerfG, 1 BvR 357/05 vom 15.2.2006, Absatz-Nr. 38 hat folgendes geschrieben::
Der Staat dürfe eine Mehrheit seiner Bürger nicht dadurch schützen, dass er eine Minderheit - hier die Besatzung und die Passagiere eines Flugzeugs - vorsätzlich töte. Eine Abwägung Leben gegen Leben nach dem Maßstab, wie viele Menschen möglicherweise auf der einen und wie viele auf der anderen Seite betroffen seien, sei unzulässig. Der Staat dürfe Menschen nicht deswegen töten, weil es weniger seien, als er durch ihre Tötung zu retten hoffe.
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Politisch gesehen sind die getätigten Äußerungen eindeutig rechtmäßig und als Gefahrenabwehrmaßnahme auch richtig.

Wer bereits den Unterschied zwischen Wort und Tat verkennt, ist imho letztendlich nur verabscheuenswert im Hinblick auf den Grad seiner geistigen Auseinandersetzung mit einem derart grundlegenden Thema.

Das zitrierte Urteil das BVerfG stellt letztlich für die Weltöffentlichkeit - und damit jeden Terroristen - klar, dass der Einsatz von Geiseln auf Deutschem Territorium eine automatische Erfolgsgarantie für jedwede Art von terroristischem Akt ist.

Die Konsequenzen sind wortwörtlich tödlich und schaffen eine ganz neue Gefahrenquelle. Nun wird der Einsatz Unschuldiger zum unvermeidbaren Erfolgskriterium terroristischer Anschläge.

Selbstverständlich ist es nun die einzige verantwortungsbewußte Konsequenz, die den Entscheidungsträger bleibt, öffentlich zu erklären, ein solches Urteil mißachten zu wollen *UM* aus terroristischer Sicht die Attraktivität des systematischen Geiseleinsatzes zu reduzieren.

Bereits die Erklärung *IST* ein Gefahrenabwehrakt. Und eine bloße öffentliche Lüge *IST KEIN* Verstoß gegen die betreffenden Artikel des GG.

Wenn man diese Verständnishürde erst einmal hinter sich gebracht hat, kann man sich im folgenden mit der Tatfrage auseinandersetzen. Die etablierte Argumentation des BVerfG hat eine rechtpolitisch nicht zwingende, rechtsdogmatisch allerdings bislang akzeptierte Schwäche. Hinsichtlich der Schutzgüter Unschuldiger werden aktives Tun und passives Unterlassen des Staates nicht gleichgestellt - auch nicht im Gefahrenabwehrrecht. Das ist bei Leibe nicht zwingend und es ist auch nicht eindeutig, dass der historische Gesetzgeber dies im Angesicht der vollen Konsequenzen so uneingeschränkt wollte, als er den Schutz von Menschenwürde und Leben im GG niederlegte. So wird in vielen Konstellationen nach der existierenden Interpretation stets derjenige geschützt, gegen den der Staat aktiv vorgehen müsste. Völlig unbesehen der Konsequenzen des Untätigbleibens für andere Menschen.

Dogmatisch kann man es auch unproblematisch anders sehen - auch ohne des Leben zu quantifizieren. Wenn sowieso Leben gegen Leben bei einer staatlichen Entscheidung steht, kann man auch unproblematisch argumentieren, dass dies ein Recht des Staates begründet, weitere Interessen in die Abwägung einzubringen.

Schließlich verkennt das punktuelle Zitieren des Urteils des BVerfG genau genommen noch einen weiteren Faktor. Letztlich steht hier leider realistisch besehen nicht "Leben gegen Leben". Bei Gesamtbetrachtung aller Umstände ist doch eindeutig, dass die Personen an Bord der Flugzeuge auch bereits tot sind, wenn in den hier angedachten Situationen nichts gemacht wird. Wie viele Passagiere haben denn die Einschläge am 11.9, überlebt? Realistisch betrachtet richtet sich die Würdigung der Umstände - und dies sollte man ebenso rechtlich fassbar machen - allein darauf, zu verhindern, dass zu den "Bald"-Leichen an Bord der Flugzeuge noch andere Menschen kommen, deren Leben rettbar ist.
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DonRWetter
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Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 1468
Wohnort: Ludwigsburg

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ebenso wahr und logisch, wie als Konsequenz schwer verdaulich.

Gruß
DonRWetter
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
... Letztlich steht hier leider realistisch besehen nicht "Leben gegen Leben". Bei Gesamtbetrachtung aller Umstände ist doch eindeutig, dass die Personen an Bord der Flugzeuge auch bereits tot sind, wenn in den hier angedachten Situationen nichts gemacht wird. ...

Realistisch gesehen, geht es um die Frage "Leben gegen Leben". Zum Zeitpunkt eines möglichen Abschusses eines Passagierflugzeuges leben die Menschen in dem Flugzeug noch.
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
... Letztlich steht hier leider realistisch besehen nicht "Leben gegen Leben". Bei Gesamtbetrachtung aller Umstände ist doch eindeutig, dass die Personen an Bord der Flugzeuge auch bereits tot sind, wenn in den hier angedachten Situationen nichts gemacht wird. ...

Realistisch gesehen, geht es um die Frage "Leben gegen Leben". Zum Zeitpunkt eines möglichen Abschusses eines Passagierflugzeuges leben die Menschen in dem Flugzeug noch.


Formaljuristisch in der gängigen Interpretation der BVerfG ist das durchaus richtig.

Wir sind uns aber alle klar, dass wir hier für ein paar Minuten Restleben der Passagiere in grenzenloser Hoffnungslosigkeit das Leben tausender Opfern?

Dass man künftig nur noch das Leben der Terroristen oder den Einsatz von deren Waffen an das Leben von Unschuldigen koppeln muss, um eine nahezu 100%ige Erfolgsgarantie zu erreichen? Einfach an eine Bombe einen Unschuldigen gefesselt und es geht nichts mehr. Einfach in ein paar sprengsroffgefüllte Flugzeuge - platzsparend wie es nun einmal ist - je ein kleines Kind gepackt. Auf Kurs über Frankfurt, Berlin, München oder Hamburg, Ankündigung an die Öffentlichkeit zur rechten Zeit, dass ein Unschuldiger an Bord ist und dann ein paar Minuten später in eines der Ziele vor Ort. Abschießen darf mans nicht und Hollywoodphantasien über ein Entern aller Flugzeuge etc. können sie effektiv vergessen.

Und da reden wir nicht einmal von den richtig schweren Schlägen. Wenn man nbei der Wahl der Ziele weniger wählerisch wäre als am 11.9. kommen andere Transportmedien in Frage. Fahrzeuge und Flugzeuge sind noch die geringere Gefahr - hier existieren aus praktischen Gründen engere Grenzen hinsichtlich Schadenswirkung.

Die größten Vehikel unserer Zeit sind Schiffe - und schon ein kleiner Hochseefrachter oder ein größeres Flußschiff kann leicht zu beschaffende Sprengstoffe in Mengen tragen, deren Explosion problemlos an die taktischer Nuklearwaffen heranragt.

Das sind allerdings keine rechtlichen Überlegungen. Das gebe ich gern zu.
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
... Letztlich steht hier leider realistisch besehen nicht "Leben gegen Leben". Bei Gesamtbetrachtung aller Umstände ist doch eindeutig, dass die Personen an Bord der Flugzeuge auch bereits tot sind, wenn in den hier angedachten Situationen nichts gemacht wird. ...

Realistisch gesehen, geht es um die Frage "Leben gegen Leben". Zum Zeitpunkt eines möglichen Abschusses eines Passagierflugzeuges leben die Menschen in dem Flugzeug noch.


Formaljuristisch in der gängigen Interpretation der BVerfG ist das durchaus richtig.
...
Das sind allerdings keine rechtlichen Überlegungen. Das gebe ich gern zu.

Genau dies ist der springende Punkt. Es liegt beim Gesetzgeber entsprechende Gesetze zu schaffen. Dabei müssen diese auch im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Der Verteidigungsminister Jung hat schließlich einen Amtseid geleistet.
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

@questionable content
Ihrer Ausführung kann man sehr gut folgen und sie klingt im ersten Moment
auch logisch.
Aber die gleiche Logik zu Grunde legend, weiß ein Terrorist, dass er in Deutschland
nicht mit der Todesstrafe bedroht ist, und selbst wenn er für den Tod von
mehreren Tausend Menschen verantwortlich wäre.
Auch dies weil unsere Verfassung diese Strafe verneint.
Wäre eine Äußerung der Justizministerin, sie wäre für die Todesstrafe für
Terroristen, nicht vergleichbar?
Ob fanatische durchgeknallte Terroristen durch die Androhung, dass ein entführtes
Flugzeug abgeschossen werden kann/ darf, tatsächlich abgeschreckt werden,
wage ich zumindest in Zweifel zu stellen.
Diese Leute sind schließlich geistig nicht auf der Höhe, zumindest nicht nach meinen
Maßstäben.
Ich habe keine Verständnishürde, aber ich halte es für sehr bedenklich, wenn ein
auf die Verfassung vereidigter Minister ankündigt, eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes zu missachten.
Und dies ist der Kern der Äußerung.
Das führt m.E. dazu, zukünftige Entscheidungen dieses Gerichtes ad Absurdum zu führen,
und öffnet der Einschränkung von Grundrechten durch Regierungen Tür und Tor.
Und von einem Minister erwarte ich, dass, sollte es nur um die Wiederaufnahme der
Diskussion gehen, er eine andere Wortwahl gebraucht, und nicht eine öffentliche Ankündung
eine verfassungsrechtliche Entscheidung nicht zu befolgen wollen.

Gr.
ZetPeO

Edit:
Die Unabhängigkeit unserer höchsten Gerichtshöfe ist der größte
Garant übergeordnete Interessen unserer Grundrechte auch langfristig zu
gewährleisten, muss unantastbar bleiben und darf nicht durch Politiker,
egal welcher Couleur, in Frage gestellt oder negiert werden.
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ob das BVerfG auch eine solche - mir nicht vorstellbare - Notentscheidung kippen würde!?

Will sagen, auch wenn ich bei Leibe kein Jung- oder Schäuble-Fan bin, zwischen der Einschätzung der Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Regelung eines solchen Abschusses und der hier in Frage stehenden Aktion des Oberbefehlshabers der Bundeswehr im Falle eines tatsächlichen Falles eines Falles, muß - so denke ich - doch differenziert werden.

Gruß
Peter
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

Jung würde Befehl zum Abschuss geben. Dies sagte er dem Focus (16.09.07, 08:04). Aber kann er sich in dem Fall wirklich auf § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand) berufen?

Was sagen die Strafrechtler unter uns?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Jung würde Befehl zum Abschuss geben. Dies sagte er dem Focus (16.09.07, 08:04). Aber kann er sich in dem Fall wirklich auf § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand) berufen?

Was sagen die Strafrechtler unter uns?


Sie verstehen den Kontext nicht. Für staatliches Gefahrenabwehrhandeln ist § 34 StGB irrelvant.

Das StGB richtet sich gegen individuelles Verhalten einzelner Bürger - der einzelne Bürger unterliegt in seiner jeweiligen Rolle aber gar nicht der grundgesetzlichen Bindung auf gleiche Weise, wie es für "den Staat" als solchen gelten.

Es geht allein um den verfassungsrechtlich fundierten übergesetzlichen Notstand. Strafrechtlich existiert ein vergleichbares Institut, das aber nichts mit § 34 StGB zu tun hat, sondern schuldausschließend wirkt.
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 07:39    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
...
Es geht allein um den verfassungsrechtlich fundierten übergesetzlichen Notstand. Strafrechtlich existiert ein vergleichbares Institut, das aber nichts mit § 34 StGB zu tun hat, sondern schuldausschließend wirkt.

Okey, dann wäre der § 34 StGB vom Tisch, aber wie sieht es mit dieser Frage aus: Einsatz der Bundeswehr im Innern?
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

Was waere wenn sich die Kampfpiloten aufgrund des Urteils des BVG einfach weiger wuerden?
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Was waere wenn sich die Kampfpiloten aufgrund des Urteils des BVG einfach weiger wuerden?

Es scheint fast so, als ob Verteidigungsminister Jungs Äußerung die Truppe erreicht hat: "Jetpiloten fühlen sich von der Politik missbraucht (Süddeutsche, 17.09.2007, 11:33 Uhr)"
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