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Verfasst am: 26.09.07, 18:12 Titel: Altes Testament verbieten? Was sagt das Recht dazu?!
Teile des alten Testaments kann man locker mal als Anstiftung zum Morde interpretieren:
2.Mose 21.
Zitat:
Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll des Todes sterben. Seine Blutschuld komme über ihn, weil er seinem Vater oder seiner Mutter geflucht hat. a 10Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nächsten, so sollen beide des Todes sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin, weil er mit der Frau seines Nächsten die Ehe gebrochen hat.
Zitat:
11aWenn jemand mit der Frau seines Vaters Umgang pflegt und damit seinen Vater schändet, so sollen beide des Todes sterben; ihre Blutschuld komme über sie. 12Wenn jemand mit seiner Schwiegertochter Umgang pflegt, so sollen sie beide des Todes sterben, denn sie haben einen schändlichen Frevel begangen; ihr Blut lastet auf ihnen. 13Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Greuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld lastet auf ihnen. 14Wenn jemand eine Frau nimmt und ihre Mutter dazu, der hat eine Schandtat begangen; man soll ihn mit Feuer verbrennen und die beiden Frauen auch, damit keine Schandtat unter euch sei.
a: Kap 18,6-23
15Wenn jemand bei einem Tiere liegt, der soll des Todes sterben, und auch das Tier soll man töten. 16Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht, um mit ihm Umgang zu haben, so sollst du sie töten und das Tier auch. Des Todes sollen sie sterben; ihre Blutschuld komme über sie. 17Wenn jemand seine Halbschwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und sie miteinander Umgang haben, so ist das Blutschande; sie sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres Volks. Er hat mit seiner Schwester Umgang gehabt; sie sollen ihre Schuld tragen. 18Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Zeit ihrer Tage und mit ihr Umgang hat und so den Brunnen ihres Blutes aufdeckt und sie den Brunnen ihres Blutes aufdeckt, so sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden. a
ich meine man kann denken über die oben aufgeführten Taten wie man will, dennoch hat man nicht das Recht zum Morde gegen z.B Homosexuelle aufzurufen.
Meine Persönliche Meinung ist, dass man schleunigst was gegen diese Altertümliche Babrarei unternehmen sollte.
Ich bin kein Jurist und habe nicht wirklich viel Ahnung, wie groß die Aussicht wäre so eine Klage einzureichen und zu gewinnen!
Also meine lieben Juristen, klärt mich doch bitte auf!
d.h. also, dass man in Literatur, Medien, AudioCDs hetzen kann wie man will, solange man keine Namen nennt?!
Es gibt ja auch gewisse Musikgruppen mit äußerst fragwürdigen Songtexten.
Ich meine Meinungsfreiheit hin der her. Hier wird eindeutig zum Mord gegen Randgruppen aufgerufen.
deine Kompetenz Boblaw, will und kann ich nicht in Frage stellen, da ich dich garnicht kenne, aber dennoch wäre eine bisschen ausführliche Antwort lobenswert, da der Laie nicht auf den Fundus, z.B. deiner reichhaltigen, juristischen Erfahrung, zurückgreifen kann!
Wann und wo kann man zum Mord aufrufen und wann und wo nicht!
Wenn z.B ein Sänger singt: "My sweetest wish is to slay your woman and child"(dtsch: Meine größte Freude ist es deine Frau und dein Kind abzuschlachten), ist das eine Morddrohung oder ist es keine?!
Wenn Moses also schallend vom Berge rief, wer alles getötet werden soll, und das selbige Schriftstück heute minderjährige Konfirmanden etc studieren sollen, ist es religiös authorisierte Hetzrede mit Aufforderung zum Mord oder ist es keine?!
Eine mehr als einzeilige Antwort würd meine Herz erfreuen und erquicken wie jugendliche unbeschwerte Verliebtheit!
Lalala: "Die Gedanken sind frei.".
Welcher Nutzen soll denn aus derart (auch gar nicht durchsetzbarer) von übereifrig gutmenschelnderZensur gezogen werden? Nur noch reine, optimistische, liebe, schöne, fröhliche, ethisch wertvolle und gute Gedanken sollen in die Köpfe gelangen dürfen?
Man sollte sich schon die Mühe machen, historische, religiöse Texte auszulegen und in historische Kontexte einzuordnen, sonst gerät man schnell auf eine schiefe Bahn.
So ist es schließlich auch möglich Karl May oder Dostojewskij angemessen zu würdigen und weiterhin zu lesen, auch wenn deren Minderheitenvorstellung teilweise sehr intolerant daherkommen.
Ich möchte mir ernsthaft eine freiheitliche Kultur ohne schlechte Gedanken nicht einmal vorstellen.
(Als kleine Literaturanregung: "Soll man de Sade verbrennen?" von Simone de Beauvoir.) _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
so absurd finde ich die Eingangsfrage nicht. Wenn ich mir den Wortlaut von STGB § 130 (2) anschaue, kann man die betroffenen Textstellen durchaus als "Schriften, die zum Hass auf Teile der Bevölkerung ... anstiften" lesen.
Nein. Nachdenken mag man ja darüber können, aber die gedanklichen Ergebnisse wären katastrophal für die Freiheit der Kunst, der Meinungsäußerung und der Religion.
Konsequentes Weiterdenken hieße dann es müsste z. B. Der Shut, der Koran oder Schuld und Sühne verboten werden, wenn sich kein Landesfürst fände, der diese Werke protegiert.
Das liest in Herrn Potters zeiten zwar ohnehin keiner mehr, aber der Verlust für unsere Kultur wäre dramatisch.
"Macht kaputt was Euch kaputt macht!" hat zwar manchmal seine Berechtigung, aber erst nach der Freiheit, die immer die Freiheit des anders Denkenden ist.
Political correctness dieser Art gehört nicht ins Alte Europa der Aufklärung.
"Soldaten sind potentielle Mörder." oder "Deutschland muss sterben damit wir leben können" sind z. B. immer noch eine staatstragende literarische Äußerungsform. Trotz ihrer subversiven Wirkung auf die Bevölkerung.
Was kommt dann als nächstes? Verbot der Verbreitung trauriger Musik oder von Kunstformen, die Rauchen und Trinken positiv darstellt? Oder noch überspitzter formuliert: Ausstellungen über entartete Textpassagen in religösen Werken? _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Verfasst am: 28.09.07, 13:36 Titel: Re: Altes Testament verbieten? Was sagt das Recht dazu?!
hushabye hat folgendes geschrieben::
Teile des alten Testaments kann man locker mal als Anstiftung zum Morde interpretieren
Natürlich kann man. Man kann es aber auch bleiben lassen, das wäre intelligenter.
Es handelt sich bei den zitierten Stellen um Gesetzestexte, die rund 2400 Jahre alt sind. Wenn ein Gesetzestext die Todesstrafe vorsieht, dann ist dies definitv kein Mordaufruf, denn die "Tötung von Rechts wegen" ist eben keine Lynchjustiz, dass jeder Dahergelaufene töten darf, sondern die Bestrafung ist dem Staat vorbehalten. Dies gilt sowohl für die zitierten Gesetzestexte, als auch für das Gesetz von Texas oder für die Verfassung des Bundeslandes Hessen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Verfasst am: 28.09.07, 13:55 Titel: Re: Altes Testament verbieten? Was sagt das Recht dazu?!
hushabye hat folgendes geschrieben::
...
Meine Persönliche Meinung ist, dass man schleunigst was gegen diese Altertümliche Babrarei unternehmen sollte.
Ich bin kein Jurist und habe nicht wirklich viel Ahnung, wie groß die Aussicht wäre so eine Klage einzureichen und zu gewinnen!
Also meine lieben Juristen, klärt mich doch bitte auf! ...
Ich bin zwar auch kein Jurist, aber ich möchte Dir gerne den Link zum Artikel 4 Grundgesetz posten. Für die Aufklärung über die Bibel ist die Kirche zuständig. Eine Religions- und Glaubenspolizei haben wir in Deutschland nicht. Die Einreichung einer Klage kannst Du getrost vergessen, weil kein Gericht diese Klage annehmen würde. Eher würde das Gericht die Herren in Weiß mit dem hübschen Jäckchen rufen.
Verfasst am: 28.09.07, 14:08 Titel: Re: Altes Testament verbieten? Was sagt das Recht dazu?!
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Eine Religions- und Glaubenspolizei haben wir in Deutschland nicht.
NOCH nicht. _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
Ich kann da meinen Vorrednern nur beipflichten. Wer sich von derartigen Regeln in der heutigen Zeit noch leiten lässt, hat den Schuss nicht gehört. Wer darüber hinaus annimmt, dass das alte Testament zum Mord aufrufe, sollte sich ggf. mal dahingehend untersuchen lassen, ob er nicht vielleicht in der falschen Zeit lebe oder aber in der Schule nicht aufgepasst hat. .
wenn dem so wäre, bräuchte z.b. diese debatte nicht stattfinden
Wenn Moses also schallend vom Berge rief, wer alles getötet werden soll, und das selbige Schriftstück heute minderjährige Konfirmanden etc studieren sollen, ist es religiös authorisierte Hetzrede mit Aufforderung zum Mord oder ist es keine?!
Beim Schriftstueck bin ich mir nicht sicher, aber bei den minderjaehrigen Konfirmanden ist es das nicht, da diesen ebenfalls gesagt wird, dass das NT lesen sollen.
In diesem wird unter anderem beschrieben, wie dieser Christus eine Steinigung nach den Gesetzen des ATs mit der Aussage "Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein." unterband.
Daraus kann dann ein Anwalt der Kirche leicht argumentieren, dass die Konfirmanden, die ja zu guten Christen erzogen werden sollen und sich an den Taten von Christus orientieren sollen, eben gerade nicht die Gesetze woertlich umsetzen sollen - insbesondere sollen sie sich gerade nicht an Steinigungen beteiligen, da das ihr Vorbild ebenfalls ablehnte.
Mit den ganzen anderen Barbareien des ATs verhaelt es sich aehnlich, Christen sollen diese nicht nachahmen("Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet."), sondern statdessen Christus nachahmen und der hat nun mal keinen so umfangreichen Strafregister.
Also die aktuelle Lehre der Kirche beinhaltet keine Mordaufforderungen (mehr????).
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