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gandre FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.11.2006 Beiträge: 36
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Verfasst am: 29.11.07, 19:06 Titel: Taglicher Dienst jederzeit verlängerbar? |
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Hallo,
Im folgenden rein spekulativen Fall weiss ich nicht weiter:
Stelle man sich vor.
In einer technischen Einheit schaffen die als Techniker eingesetzten Soldaten die anfallenden arbeiten aufgrund von Personalmangel sowie Ersatzteilproblemen nicht. Auslandseinsätze und Übungen tuen ihr übriges.
Natürlich erwartet der Kommandeur trotzdem das alle arbeiten erledigt werden.
So kommt es des öfteren vor das Freitag Mittags zum regulären Dienstschluss die Soldaten nicht die Heimreise antreten dürfen. Stattdessen erstellt der Chef kurzerhand einen Zusatzdienstplan bis 20Uhr sowie einen für den darauffolgenden Samstag von 8- 16Uhr.
Weiterhin wird auch unter der Woche der Dienst bis 20 Uhr befohlen, die Ankündigung dazu erfolgt am Morgen und ebenso wird dann auch der Zusatzdienstplan erstellt.
Einem Soldaten der Kinder hat wird auf die Aussage das er um 18 Uhr seine Kinder abholen muss befohlen trotzdem zu bleiben, er könne ja kündigen wenn es ihm nicht passt.
In wie weit sind diese Dienstpläne rechtmässig?
Wie weit im vorrasus muss eine solche Dienstverlängerung angekündigt werden, Stichwort Planbarkeit der Freizeit?
Wer darf diese Dienstverlängerungen befehlen?
Gelten für Soldaten die gleichen Arbeits- und Arbeitszeitgesetze?
Vielen Dank für ihr Interesse.
Gruss, Andre |
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gandre FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.11.2006 Beiträge: 36
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Verfasst am: 30.11.07, 21:47 Titel: |
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Weiss niemand etwas zu diesem Thema? |
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thardos FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.12.2007 Beiträge: 31
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Verfasst am: 01.12.07, 00:31 Titel: |
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Der Disziplinarvorgesetzte ist dazu befugt den Rahmendienstplan zu verlängern. Der Dienst unter der Woche bis 20.00 Uhr (und auch darüber hinaus) und auch der Dienst am Wochenende ist durchaus zulässig. Allerdings muss eine entsprechende Dienstplanänderung rechtzeitig angekündigt werden, damit du dich um die Abholung deiner Kinder kümmern kannst.
Ich würde versuchen das in einem sachlichen Gespräch mit dem KpChef zu klären, und wenn dabei nichts heraus kommt, dann bleibt ja immer noch der Beschwerdeweg zunächst einmal beim Kommandeur. |
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gandre FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.11.2006 Beiträge: 36
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Verfasst am: 01.12.07, 14:25 Titel: |
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Gibt es entsprechende Urteile/ Entscheidungen zu diesem Thema?
Gruss, Andre |
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thardos FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.12.2007 Beiträge: 31
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Verfasst am: 01.12.07, 19:41 Titel: |
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Also ich würde wirklich dringend empfehlen, zuerst ein klärendes Gespräch mit dem KpChef zu suchen, und wenn das nichts bringt mit dem Kommandeur zu sprechen. Auch wenn der Kommandeur letztlich der auslösende Faktor für die Dienstzeitverlängerung ist, so hat er oft doch trotzdem wenig Einblick wie die Kompaniechefs das in ihrem Bereich dann umsetzen. Die meisten Kommandeure die ich kennengelernt habe waren sehr nette Menschen, und je höher der Dienstgrad des Kommandeurs desto "ruhiger" sind die in der Regel auch.
Der Kdr wird dem KpChef ja nur befohlen haben die Instandsetzung zu gewährleisten, dass der KpChef deshalb aber Familienväter unverhältnismäßig stark belastet ist ihm vielleicht gar nicht bekannt.
Man kann sich natürlich auch wegen jedem Pfurz gleich beim Wehrbeautragten melden, aber erstens dauert das länger, zweitens wirkt es meiner Meinung nach etwas lächerlich wenn der Soldat sich nicht mal beim Kommandeur beschwert hat und die unmittelbaren Vorgesetzten könnten sich auch leicht "übergangen" fühlen, was zu weiteren Spannungen im Dienst führen kann. Was sagt denn der InstGrpFhr oder der Schirrmeister? Vielleicht sind die auch umgänglicher als der Chef und können mal mit dem reden... Außerdem gibt es da auch noch den Weg über die Vertrauensperson. |
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gandre FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.11.2006 Beiträge: 36
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Verfasst am: 01.12.07, 19:50 Titel: |
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Hallo,
es stehen im Grunde alle weiteren Vorgestezten zu diesen Massnahmen.
Nur, gilt das Arbeitsrecht auch für Soldaten. Wie viel vorlauf muss solchen Massnahmen gegeben werden?
Gruss, Andre |
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@migo FDR-Mitglied
![FDR-Mitglied FDR-Mitglied](images/ranks/2star.gif)
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 02.12.07, 08:48 Titel: |
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Zitat: | So kommt es des öfteren vor das Freitag Mittags zum regulären Dienstschluss die Soldaten nicht die Heimreise antreten dürfen. |
Uns wurde beigebracht, der Dienst des Soldaten geht 24 Stunden.
Und heuzutage leisten wir uns also eine (teure) Armee die nur zwischen Montag 07.00 und Freitag 12.00 Uhr besteht. |
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Biber FDR-Mitglied
![FDR-Mitglied FDR-Mitglied](images/ranks/2star.gif)
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 02.12.07, 14:49 Titel: |
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@migo hat folgendes geschrieben:: | Und heuzutage leisten wir uns also eine (teure) Armee die nur zwischen Montag 07.00 und Freitag 12.00 Uhr besteht. | Wenn mich meine mathematischen Kenntnisse nicht völlig verlassen haben, sind das aber nach kurzer Überschlagsberechnung durchaus mehr als 24 Stunden. ![Auf den Arm nehmen](images/smiles/icon_razz.gif) _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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gandre FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.11.2006 Beiträge: 36
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Verfasst am: 02.12.07, 15:02 Titel: |
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@migo hat folgendes geschrieben:: |
Uns wurde beigebracht, der Dienst des Soldaten geht 24 Stunden.
Und heuzutage leisten wir uns also eine (teure) Armee die nur zwischen Montag 07.00 und Freitag 12.00 Uhr besteht. |
Das ist doch einfach dummes Geschwätz. Wer sind denn "wir". Hat es ein Soldat nicht verdient Freizeit zu haben?
Und darf man nicht erwarten das wenn man morgens seinen Dienst antritt man auch pünktlich Dienstschluss hat. Es geht nicht um mal eine Stunde länger!
Es gibt auch Soaldaten díe Kinder haben. Und wo die Frau einen Beruf hat. Wie soll man es einrichten wenn man sich nicht drauf verlassen kann ob man um 17Uhr die Kinder aus der KiTa abholen kann? Aber anscheinend ist auch in der Öffentlichkeit der Soldat ein Diener ohne grossartige Rechte. |
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Carlton FDR-Mitglied
![FDR-Mitglied FDR-Mitglied](images/ranks/2star.gif)
Anmeldungsdatum: 23.01.2007 Beiträge: 391 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 04.12.07, 06:38 Titel: |
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Hallo,
Zitat: | Darüber hinaus gibt es auch den Erlass über die Erzieherischen Maßnahmen in der Bundeswehr, mit der man ebenfalls diese Dienstzeitverlängerungen begründen könnte. |
der aber eine Dienstzeitverlängerung aufgrund von Erziehungs- oder Ausbildungsmangel begründet, oder?! Nicht aber Arbeitskräfte- oder Zeitmangel.....![Winken](images/smiles/icon_wink.gif) _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen ![Winken](images/smiles/icon_wink.gif) |
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ohne Name FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.04.2006 Beiträge: 40
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Verfasst am: 06.12.07, 16:44 Titel: |
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Auch ich erteile den Ratschlag, den Wehrbeschwerdeweg zu beschreiten, wenn ein klärendes Gespräch ohne Erfolg verläuft.
Zwar gibt der Dienstzeiterlaß grundsätzlich die Möglichkeit die hier in Rede stehenden Dienste anzuordnen. Doch besteht nach der Sachverhaltsschilderung die Möglichkeit, dass bei der Befehlsgebung der, bei allen staatlichen Maßnahmen zu berücksichtigende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit außer Acht gelassen wurde. Unter Umständen stehen hier Maßnahme und Wirkung bei dem betreffenden Soldaten/Familienvater außer Verhältnis. Dies läßt sich natürlich im Rahmen dieses Forums nicht abschließend beurteilen.
Der Weg über den Wehrbauftragten sollte eingeschlagen werden, wenn Beschwerden keinen Erfolg versprechen, keine Abhilfe geschaffen haben oder keinerlei Vertrauen in die Vorgesetzten besteht. Es sollte doch einleuchten, dass der persönliche Weg der schnellere und kameradschaftlichere ist. |
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ingok. FDR-Mitglied
![FDR-Mitglied FDR-Mitglied](images/ranks/2star.gif)
Anmeldungsdatum: 28.08.2005 Beiträge: 927 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 26.12.07, 00:48 Titel: |
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Hallo,
nach langer Zeit melde ich mich auch mal wieder.
Die ständigen Dienstzeitverlängerungen sind m.E. normalerweise ok, da ein Soldat 24-Stunden im Dienst ist, zumindest nach meinen Erinnerungen. Dazu wirkt natürlich auch noch die Dienstzeitausgleichregelung. Diese besagt, ab wieviel Stunden ein Soldat Anrechnung auf einen halben oder ganzen zusätzl. Urlaubstag hat. Wenn die Dienstplanänderung rechtzeitig bekannt gegeben worden ist, spricht eigentlich nichts dagegen. Der Beruf des Soldaten entspricht halt nicht dem Beruf eines "normalen" AN´s. Das ist auch schon an den monitären Mitteln zu sehen. Wenn diese ständigen Verlängerungen tatsächlich anstehen, kann man mit dem KpChef reden, sollte dies nicht klappen, wäre ein Gespräch mit dem Kdr ratsam. Allerdings wissen wir nichts, über den Hintergrund des Soldaten, SaZ, Wehrpflichtiger, etc.
Aber ich glaube mich zu erinnern, dass die Gesamtdienstzeit in einer Woche 48 Stunden nicht überschreiten darf/sollte. Es gab da einen Erlass.
VG
Ingo |
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