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ich habe von meinem arbeitgebe eine abmahnung erhalten. mir wird vorgeworfen, daß ich mich wegen krankheit meines kindes erst um 9.20 telefonisch gemeldet habe, obwohl mein arbeitsbeginn 8.30 war.
es wurde mit mir deswegen vorher kein gespräch geführt, kein hinweis gegeben und nichts sonst. es gibt dazu eine arbeitsanweisung. da wir aber ziemlich viele davon haben und ich bisher deswegen nie probleme hatte und immer pünktlich war und mir auch sonst nichts zu schulden habe kommen lasse, find ich das schon ziemlich überzogen.
habe ich irgendeine möglichkeit dem zu widersprechen? und in welchem zeitraum muß das passieren? wie verhalte ich mich jetzt richtig?
ich habe von meinem arbeitgebe eine abmahnung erhalten. mir wird vorgeworfen, daß ich mich wegen krankheit meines kindes erst um 9.20 telefonisch gemeldet habe, obwohl mein arbeitsbeginn 8.30 war.
es wurde mit mir deswegen vorher kein gespräch geführt, kein hinweis gegeben und nichts sonst. es gibt dazu eine arbeitsanweisung. da wir aber ziemlich viele davon haben und ich bisher deswegen nie probleme hatte und immer pünktlich war und mir auch sonst nichts zu schulden habe kommen lasse, find ich das schon ziemlich überzogen.
habe ich irgendeine möglichkeit dem zu widersprechen? und in welchem zeitraum muß das passieren? wie verhalte ich mich jetzt richtig?
gruß
annegret
Annegret,
Du kannst eine Gegendarstellung verfassen und diese in Deine Personalakte aufnehmen lassen. Bringt aber in den meisten Fällen gar nix.
Verhalte dich in Zukunft so, wie es in der von dir erwähnten Arbeitsanweisung steht und gut ist.
kann ich wirklich nichts erreichen? es ist einfach nur so ungerecht, es hätte doch erstmal eine ermahnung gereicht. muß nicht vor einer abmahnung erst eine anhörung oder ein gespräch erfolgen?
soweit ich weiß, muß der AN vor einer Abmahnung angehört werden, um ihm die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu geben.
ABER: Wirkung entfaltet die Abmahnung erst dann, wenn es später mal deswegen zu einer Kündigung kommt. Dann wird vor Gericht geprüft, ob die ausgesprochene Abmahnung auf die sich dann der AG beruft, überhaupt gültig ist. Das dürfte hier wohl nicht der Fall sein, denn die Rechtsprechung legt einen hohen Maßstab an die Gültigkeit von Abmahnungen an.
Für die Zukunft soltest Du dich genau an die Arbeitsanweisungen halten und sofort anrufen, wenn dein Sohn wieder krank ist.
Du hattest Arbeitsbeginn um 8:30 rufst aber erst um 9:20 an. Ich schätze mal, dein Sohn war schon vor 8:30 krank, denn sonst wärst du ja zur Arbeit gefahren. Also dann gliech um 8:30 oder vorher anrufen und die Sache ist gut, aber nicht erst noch 50 Miniuten verstreichen lassen.
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