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Verfasst am: 26.09.04, 13:09 Titel: wieviel darf mir bleiben.
Lebe in einer neuen Lebensgemeinschaft und bin einem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig. mein netto einkommen beträgt 1500 € .bedanke mich im vorraus für eure Antworten.
Verfasst am: 26.09.04, 15:10 Titel: Re: wieviel darf mir bleiben.
Hallo,
die Frage ist leider nicht vollständig, so daß zur Höhe von Unterhaltsansprüchen nichts gesagt werden kann (wie alt ist das Kind, lebt es bei Ihnen oder dem andern Elternteil, sind Sie verheiratet oder nicht, hat der andere Elternteil eigenes Einkommen, sind vom Einkommen noch Verbindlichkeiten abzuziehen).
Grundsätzlich gilt ein Selbstbehalt von 840,-- EUR (alte Bundesländer) bzw. 730,-- EUR (neue Bundesländer). _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Verfasst am: 26.09.04, 17:59 Titel: Re: wieviel darf mir bleiben.
bin geschieden und habe ein 12 jähriges kind was bei seiner Mutter wohnt.
Tilge auch ein Darlehen von meinem Nettolohn allein obwohl die Mutter mit darlehnsnehmerin ist.
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