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Versicherung - Geltungsbereich?

 
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maxreeb
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.10.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.10.07, 19:36    Titel: Versicherung - Geltungsbereich? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe ein kleines Problem. Habe mit dem PKW meines Vaters einen kleinen Unfall gehabt, an dem ich Teilschuld war. Zum Glück ist nichts großartiges passiert. Der Haken bei der Sache ist, die Versicherungsdetails meines Vaters. Es heißt dort das auschließlich er und Familienangehörige das Auto fahren. Ausserdem das der jüngste Fahrer der Familie 1980 geboren ist. Das ist das Geburtsdatum meines älteren Bruders. Bin selber 1981 geboren. Somit gilt die Versicherung genau genommen nicht für mich.

Heißt das für mich, definitiv das ich selbst für den Schaden aufkommen muss, oder gibt es da ein wenig Spielraum, so dass die Versicherung auch für diesen Schaden aufkommen würde. Ist Kulanz vielleicht mein Retter?

Bin mir auch nicht ganz im klaren, was der Satz mit dem jüngsten Fahrer im Vertrag sein soll. Normalerweise gibt es Einschränkungen wie bspw. ein Mindestalter von 21 oder 25 oder ähnlich.

Wie ist eure Einschätzung, hättet ihr einen Tip für mich? Wie sieht ihr die Sachlage.

[EDIT]
Vielleicht noch ein Paar Worte zum Geschehen.

Im Kreisverkehr habe ich mich sehr spät entschieden an der nächsten Ausfahrt rauszufahren. So habe ich ohne zu Blinken rechts in die Ausfahrt abgebogen, wo ich merkte das ein Mofafahrer das Gleichgewicht verlor und umfiel. Dieser fuhr hinter mir, mit dem Glauben, da mein Blinker nicht aktiv war, das ich noch weiter fahre. Da ich aber zum abbiegen etwas langsamer wurde, hat der Mofafahrer ausgewichen um mir nicht draufzufahren und ist aber dann leider umgefallen.

Er behauptet ich trage die volle Schuld weil ich nicht geblinkt habe. Mir stellt sich die Frage, ob er vielleicht nicht zu dicht an mir war, so das er deswegen ausweichen musste, weil der Bremsweg nicht reichte, und umgefallen ist.

Bin mir immer noch nicht sicher, wie ich das der Versicherung mitteilen soll, ob ich die volle Schuld auf mich nehmen soll, da der Herr darauf beharrt. Oder trägt er nach eurer Einschätzung auch Mitschuld?
[/EDIT]


LG Max
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 07.10.07, 04:15    Titel: Re: Versicherung - Geltungsbereich? Antworten mit Zitat

maxreeb hat folgendes geschrieben::
ich habe ein kleines Problem. Habe mit dem PKW meines Vaters einen kleinen Unfall gehabt, an dem ich Teilschuld war. Zum Glück ist nichts großartiges passiert. Der Haken bei der Sache ist, die Versicherungsdetails meines Vaters. Es heißt dort das auschließlich er und Familienangehörige das Auto fahren. Ausserdem das der jüngste Fahrer der Familie 1980 geboren ist. Das ist das Geburtsdatum meines älteren Bruders. Bin selber 1981 geboren. Somit gilt die Versicherung genau genommen nicht für mich.

Sofern die Nutzung des Fahrzeuges mit der Genehmigung des Halters (Vater) geschehen ist, ist das dann erstmal ein Problem zwischen der Versicherung und dem Vater. Die Versicherung wird für den Schadensfall leisten, allerdings wird sie vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe fordern (üblicherweise 1 oder 2 Jahresbeiträge) und den Vertrag rückwirkend zum Versicherungsbeginn in den "richtigen" Tarif einstufen, was eine Nacherhebung von Beiträgen zur Folge hat. Nähere Auskünfte erteilt der zugrunde liegende Versicherungsvertrag.

maxreeb hat folgendes geschrieben::
Heißt das für mich, definitiv das ich selbst für den Schaden aufkommen muss, oder gibt es da ein wenig Spielraum, so dass die Versicherung auch für diesen Schaden aufkommen würde. Ist Kulanz vielleicht mein Retter?

Nein, gegenüber dem Geschädigten wird die Haftpflichtversicherung leisten. In der Kaskoversicherung (eigener Schaden) könnte es allerdings zu Problemem kommen.

maxreeb hat folgendes geschrieben::
Bin mir auch nicht ganz im klaren, was der Satz mit dem jüngsten Fahrer im Vertrag sein soll. Normalerweise gibt es Einschränkungen wie bspw. ein Mindestalter von 21 oder 25 oder ähnlich.

Vertragsfreiheit. Daddy wollte Rabatt dafür, daß keiner der berechtigten Fahrer jünger als Geburtsjahr 1980 ist. Leider hat Daddy zwar den Rabatt in Anspruch genommen, sich aber nicht an die vertragliche Vereinbarung/Einschränkung mit der Versicherung gehalten. Das kann teuer werden.
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maxreeb
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.10.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.10.07, 05:00    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen vielen Dank Nebelhörnchen!

Das beruhigt mich schon immens. Bin zwar nicht der reichste auf der Welt. Aber ich denke/hoffe das das noch im zahlbaren Bereich liegen wird, wenn wir an die Versicherung zahlen müssen, und nicht direkt für den Schaden aufkommen.

Könnte jemand vielleicht noch ein Statement zum Unfallgeschehen abgeben. Ich weiss nicht, wie ich den Umfang der Schuld meinerseits der Versicherung mitteilen soll. Trage ich nach euer Einschätzung die volle Schuld? Dies ist offensichtlich, und der Herr Mofafahrer ist volkommen im Recht. Oder ist er eventuell, vom Tathergang her auch Mitschuld weil er zu wenig Abstand gehalten hat. Und die Beharrung des Herren, zielt darauf ab, mich zahlen zu lassen. Und ich sollte dementsprechend der Versicherung mitteilen das ich nur Teilschuld bin.

Ich möchte weder dem Herren Unrecht tuen, doch aber auch nicht unbedingt alles auf mich nehmen, falls verkehrsrechtlich auch er falsch gehandelt, und mitschuld am Unfall war.

LG Max
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 07.10.07, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

wie lange ist das auto denn auf deinen vater zugelassen. ich vermute mal länger als 2 jahre.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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maxreeb
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Anmeldungsdatum: 06.10.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.10.07, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Denver,

der Wagen wurde Januar 2006 gekauft und auch damals die Versicherung abgeschlossen. Ich bin Okt. 1981 geboren. D.h. damals war ich nicht ganz 25. Das war möglicherweise damals die Überlegung, das man sagen wollte, das Auto fahren Person die 25 und älter sind. Leider ist der Versicherungstext unglücklich gestellt, da es auf das Geburtsjahr fixiert ist.


LG Max
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