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An einem Abend gab ich Person A mein Handy, abends, weil sie bisschen spazieren wollte und Licht von meinem Handy brauchte. Das Handy ist ihr runtergefallen auf ein stand und zu 2 teilen gebrochen, sozusagen ein Totalschaden für das Handy. A bekommts aber nicht hin mit Versicherung zu reden und sie weiß nicht, ob sie überhaupt versichert ist.
Was kann ich jetzt machen , wie soll ich vorgehen ? Kann ich irgendwie A anzeigen oder so, und wenn ja , wie ?
Hallo, selbst wenn die Bekannte eine Private Haftpflichtversicherung hätte, wäre der Schaden nicht gedeckt, da Schäden an geliehenen/gemieteten Sachen im Regelfall ausgeschlossen sind. Es bleibt also nur der rechtliche Weg über Schaden beziffern, Geld anfordern, Mahnbescheid/Klage oder Zwangsvollstreckung.
naja, ist schon fraglich, ob hier tatsächlich leihe vorlag...
das ganze thema "Was kann ich jetzt machen , wie soll ich vorgehen ? Kann ich irgendwie A anzeigen oder so, und wenn ja , wie ?" hat recht wenig mit versicherungsrecht zu tun, und wäre wohl in nem anderen forum besser aufgehoben.. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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