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Hallo, ich bin Dolmetscher bei den Gerichten, Behörden aber auch für private Unternehmen. Ich habe keine Gewerbe. Ich mache die Arbeit nebenberuflich. Mein Umsatz ist ca. 6000,-- € im Jahr. Wenn ich eine Rechnung ausstelle, muss ich auch Umsatzsteuer verlangen. Kann jemand mir erklären wer ab wann u.s.w. überhaupt Umsatzsteuer abführen muss.
Wäre für Infos sehr dankbar.
also, ob Umsatz- oder Mehrwertsteuer, ist eigentlich unerheblich. Die offizielle Bezeichnung ist Umsatzsteuer. Daran ist ein Hauptmerkmal eigentlich schon gegeben: der Umsatz wird besteuert. Und zwar von jedem, der selbständig eine berufliche Tätigkeit nachhaltig ausübt. Damit sind alle Tätigkeiten gemeint, die mit Einnahmeerzielungsabsicht ausgeübt werden, Arbeitnehmer sind davon nicht erfaßt.
Eine Grenze dafür gibt es im Prinzip nicht, d.h. schon der erste Euro Einnahme eines Unternehmers wird mit USt belegt. Es gibt nur eine Kleinunternehmergrenze, innerhalb derer man zwar Unternehmer bleibt, aber auf Antrag keine USt vereinnahmt und dafür auch keine Vorsteuer erstattet bekommt.
Und übrigens ist es auch egal, ob nebenberuflich oder nicht, ob Gewerbe oder nicht - allein die Einnahmeerzielungsabsicht zählt.
Die Kleinunternehmerregelung ist ein Wahlrecht, welches bei 6.000 Euro im Jahr noch ausgeübt werden kann (wenn im Vorjahr nicht zuviel Umsatz und das Wahlrecht im Übrigen noch ausübbar). ABER: wenn schon Umsatzsteuer ausgewiesen, dann bleibt es beim Abführen dieser Beträge ans FA! Nur mit Antrag und Rechnungskorrektur wäre diese Umsatzsteuer wieder vom FA zurückholbar. Und: keine Vorsteuererstattung wäre möglich.
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