Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Umsatzsteuer
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Umsatzsteuer

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast326
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 20:05    Titel: Umsatzsteuer Antworten mit Zitat

Hallo, ich bin Dolmetscher bei den Gerichten, Behörden aber auch für private Unternehmen. Ich habe keine Gewerbe. Ich mache die Arbeit nebenberuflich. Mein Umsatz ist ca. 6000,-- € im Jahr. Wenn ich eine Rechnung ausstelle, muss ich auch Umsatzsteuer verlangen. Kann jemand mir erklären wer ab wann u.s.w. überhaupt Umsatzsteuer abführen muss.
Wäre für Infos sehr dankbar.
Nach oben
Gast326
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 20:11    Titel: Re: Umsatzsteuer Antworten mit Zitat

Ich glaube richtiger ist zu sagen, ob ich Mehrwertsteuer verlangen muss. Wer muss überhaupt Mehrwertsteuer verlangen und abführen.
Nach oben
Ronald
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 20:51    Titel: Re: Umsatzsteuer Antworten mit Zitat

Hallo,

also, ob Umsatz- oder Mehrwertsteuer, ist eigentlich unerheblich. Die offizielle Bezeichnung ist Umsatzsteuer. Daran ist ein Hauptmerkmal eigentlich schon gegeben: der Umsatz wird besteuert. Und zwar von jedem, der selbständig eine berufliche Tätigkeit nachhaltig ausübt. Damit sind alle Tätigkeiten gemeint, die mit Einnahmeerzielungsabsicht ausgeübt werden, Arbeitnehmer sind davon nicht erfaßt.

Eine Grenze dafür gibt es im Prinzip nicht, d.h. schon der erste Euro Einnahme eines Unternehmers wird mit USt belegt. Es gibt nur eine Kleinunternehmergrenze, innerhalb derer man zwar Unternehmer bleibt, aber auf Antrag keine USt vereinnahmt und dafür auch keine Vorsteuer erstattet bekommt.

Und übrigens ist es auch egal, ob nebenberuflich oder nicht, ob Gewerbe oder nicht - allein die Einnahmeerzielungsabsicht zählt.

Die Kleinunternehmerregelung ist ein Wahlrecht, welches bei 6.000 Euro im Jahr noch ausgeübt werden kann (wenn im Vorjahr nicht zuviel Umsatz und das Wahlrecht im Übrigen noch ausübbar). ABER: wenn schon Umsatzsteuer ausgewiesen, dann bleibt es beim Abführen dieser Beträge ans FA! Nur mit Antrag und Rechnungskorrektur wäre diese Umsatzsteuer wieder vom FA zurückholbar. Und: keine Vorsteuererstattung wäre möglich.

MfG
Ronald
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.